Guthaben für gebuchte Reise nicht ausgezahlt

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  • 05 Sep 2018
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Durch die Buchung unseres Urlaubs wurde die Auszahlung des Guthabens i.H.v. 100€ versprochen. Kurz vor Antritt der Reise sollte man durch Login die Kontodaten eingeben und zusätzlich könnte man die Option durch anhaken auswählen, dass man einen Gutschein über 60€ möchte.
Das klickte ich natürlich an, da stand NICHT dabei, dass das Guthaben so in einen Gutschein umgewandelt wird und quasi verfliegt. Dieser Gutschein ist einlösbar für Reisen ab 1000€! Bei Buchung der Reise gingen wir jedoch von dem Bären Geld aus, das uns durch die Buchung zusteht.
Auf mehrmalige Nachfrage, ob der Service diese versehentliche und nicht vorgewarnte Auswahl nicht rückgängig machen kann, erhielt ich die Antwort, dass dies auf keinen Fall möglich sei. Es sei ja kein Kauf.
Ab in den Urlaub versucht sich meiner Meinung nach davor zu drücken, Geld auszuzahlen und den Käufer mit diesem Gutschein zu täuschen.
Sollte sich das Unternehmen nun nicht Kulanz zeigen, werde ich dort nie wieder buchen und auch andere davor warnen.

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05-09-2018 um 23:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an ab-in-den-urlaub.de weitergeleitet. Mehr erfahren.

06-09-2018 um 08:40 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir haben den Vorfall nochmals zu Prüfung an unsere Fachabteilung übergeben.
Sobald wir eine Rückmeldung haben werden wir Sie per E-Mail informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team vom Ab-in-den-Urlaub.de

06-09-2018 um 11:58 Uhr


Vielen Dank für die Beantwortung meiner Beschwerde und die Wiederaktivierung des Gutscheins.
Damit haben Sie mir leider nicht komplett geholfen, da Sie nicht beachtet haben, dass die Unwandlung vor dem Urlaub erfolgte, wir uns aber bereits derzeit im Urlaub befinden. Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass die Einlösung jedoch nur vor Antritt des Urlaubs möglich ist. Die Klärung des gesamten Sachverhalts mit Ihren Antworten dauerte leider bereits eine Woche an.
Da der Urlaub nun angetreten ist, scheint der Gutschein nun laut Ihrer Antwort ungültig zu sein. Ich bitte diesen Sonderfall jedoch zu unseren Gunsten zu berücksichtigen.
Bei anderen Veranstaltern (bspw. check24.de) ist die Einlösung selbst Wochen nach dem Urlaub noch möglich. Und das ohne Wenn und Aber.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-10-2018 um 15:57 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Das Problem wurde erst Dank Veröffentlichung über reklamation24.de gelöst. Warum nicht gleich so kulant?

4
ab-in-den-urlaub.de
Zufriedenheitsindex: 18.4/100

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