Corona Maßnahmen bei Kleinkindern

  • Ungelöst
  • 04 Jun 2020
  • #63880
  • 391
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich bei der Action Geschäftsleitung über die Corona Schutzmaßnahmen bzgl. Kleinkindern beschweren. In zwei Ihrer Filiale hat sich zum jetzt bereits zweiten Mal ein unglaublicher Vorgang ereignet. Meine, vor ein paar Wochen noch hochschwangere Frau, wurde in einem unfreundlichen Befehlston angeherrscht unseren 4jährigen Sohn in einen Einkaufswagen zu heben mit Verweis auf angebliche Vorgaben der Geschäftsführung. Als sie darauf hinwies, dass sie hochschwanger sei und es ihr unmöglich sei, gab es als Antwort „dann könne sie halt nicht im action einkaufen“.
Gestern der zweite Fall. Sie stellte unser inzwischen Neugeborenes mit der Babyschale in den Einkaufswagen und wurde in einer diesmal anderen Actionfilliale unfreundlich gebeten unseren 4jährigen Sohn zusätzlich in einen weiteren bzw. eben diesen bereits mit Babyschale belegten Einkaufswagen zu heben. Das Personal zur Rede gestellt, dass dies nicht ginge, entgegnete, dass der Kleine dann eben einen eigenen Wagen (ca. 3 mal so groß und schwer wie er selbst) schieben solle, weil er ja als 1 Person zählen würde.
Ich habe mir Ihre Corona Regeln angesehen und konnte bei besten Willen nichts darüber finden, dass Kleinkinder in Einkaufswägen verfrachtet werden müssen. Auch gehe ich nicht davon aus, dass Kleinkinder bereits als vollwertige Person anzusehen sind. Desweiteren macht auch das Roland Koch Institut keine solche Vorgabe bzgl. der Abstandsregeln. Und ich weise zusätzlich noch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hin, nach dem niemand aufgrund seiner Größe, seines Alters, seiner Herkunft etc diskriminiert werden darf. Diese Vorgabe der Geschäftsleitung ist jedoch hochgradig diskriminierend gegenüber Kindern und meiner Frau gegenüber und wie gesagt auch nicht mit Hygieneregeln zu rechtfertigen. Schon gar nicht bei Schwangeren welche nichts über 10kg heben dürfen. Weder vor, noch nach der Geburt...

Wir würden uns wünschen hierzu eine Stellungnahme der Geschäftsleitung zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
****** und Sabrina ******

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04-06-2020 um 19:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Action weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

28-06-2020 um 19:18 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Gesundheitsschutz hin oder her. Man muss auch auf dem Teppich bleiben und der Situation entsprechend angemessen agieren und wenn man schon solch überzogene Regeln aufstellt, sollte man wenigstens in Einzelfällen ein Auge zu drücken und nicht Mütter mit Kindern (die nicht in den Kindergarten dürfen oder noch ein Baby sind) diskriminieren.

2
Action
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