Keine Erstattung wegen Nichtnutzung

  • Behoben
  • 25 Mai 2020
  • #58944
  • 646
Anzeige

Parkplatz gebucht und per Kreditkarte bezahlt am 13.03.2020 für den Zeitraum 11.04.2020 bis 19.04.2020. Gebühr 44,- Euro bestehend aus 41,- Euro vorausbezahlter Stellplatzgebühr und 3,- Euro Serviceentgelt für die Vorausbuchung.

Storniert via Mail am 10.04.2020
Keine Reaktion, daher Nachfrage am 23.04.2020
Antwort taggleich mit Text:
Sehr geehrter Herr xxx,
tut mir Leid für die Unannehmlichkeiten.
Ihre Stornierung ist bei uns eingegangen und wurde den zuständigen Kollegen weitergeleitet. Dies wird leider etwas Zeit beanspruchen, da sich unsere Kollegen im Home Office befinden und nur eingeschränkt erreichbar sind. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Nächste E-Mail am 14.05.2020
Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich Reservierung Ihres gebuchten Stellplatzes.
Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit, die durch eine sehr hohe Anzahl von Anfragen verursacht wurde.
Die Verbreitung des Coronavirus bestimmt aktuell den Alltag der Menschen auf der ganzen Welt und stellt uns alle vor größte Herausforderungen. Die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Kunden, Mitarbeiter und Partner stehen für uns dabei an erster Stelle. Aufgrund der bekannten, flächendeckenden Einschränkungen in allen Bundesländern ist auch die Branche der Parkraumanbieter an Flughäfen, Messen sowie innerstädtisch sehr stark betroffen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Ihnen daher mitteilen, dass wir die Buchung Ihres Stellplatzes vertragsbedingt leider nicht stornieren können. Wir verstehen aber, dass in Krisenzeiten jeder seine ganz eigenen Prioritäten hat. Wir versichern Ihnen daher, dass wir auch zukünftig für Sie da sind ! Sehr gerne bieten wir Ihnen einen individuellen Gutschein für eine zukünftige Buchung an.
Ihr persönlicher Gutschein für Ihre Treue und für Ihre kommende Reisebuchung lautet:
Gutschein-Code: ******
Wert: 25 Euro
Gültigkeit: 01.01.2021 – 31.12.2021
Bitte einlösen auf www.flughafen-stuttgart.de/an-abreise-und-parken/parken/parkplatz-buchen/
Nach dieser Krise wollen wir als Ihr Parkraumanbieter wieder gestärkt für Sie da sein – und daran arbeitet unser ganzes Team mit voller Kraft. Wir bitten Sie ganz herzlich um Ihr Verständnis und freuen uns, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Vielen Dank für Ihr großes Vertrauen und Ihre Treue.
Alles Gute, bleiben Sie Gesund und passen Sie auf sich auf.
Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin E-Mail von mir am 24.05.2020 mit folgendem Text:
Sehr geehrte xxxxxx,

ich interpretiere die Vertragslage so, dass Sie das Serviceentgelt für die Reservierung in Höhe von 3,- Euro einbehalten können und zur Rückzahlung des vorausbezahlten Mietpreises von 41,- Euro verpflichtet sind.

Ich bitte Sie hiermit dementsprechend um die Rückzahlung von 41,- Euro auf das von mir genutzte Zahlungsmittel. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens 31.05.2020 und bitte Sie um schriftliche Reaktion auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Antwort von APCOA am 25.05.2020
Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir haben Verständnis dafür, dass der Gutschein nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Es handelt sich bei Ihrem Gutschein jedoch um eine Kulanz unsererseits , die wir Ihnen ohne einen Rechtsanspruch gewähren.
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung Ihnen weiterhin jederzeit zur Verfügung steht bzw. stand.
Eine Stornierung ist laut unseren AGB ausgeschlossen.
Die WHO (auf Deutsch: Weltgesundheitsorganisation) ist nicht maßgeblich für die Anwendung bzw. Änderung deutscher Gesetze.
Dafür ist immer noch der Bundestag zuständig.
Wir möchten mit dem Gutschein in diesen schweren Zeiten jedoch ein Zeichen setzen und Ihnen Ihre nächste Reise ein Stück angenehmer gestalten.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Flughafen Stuttgart!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr APCOA-Serviceteam

==

Oben genannter Schriftverkehr ist vollumfänglich.

Zur Sache:
Die AGBs weisen lediglich für das Serviceentgelt von 3,- Euro einen Ausschluss der Stornierung aus. Dies ist für mich nachvollziehbar und die 3,- Euro hatte ich bereits selbst in Abzug gebracht.

Das Vorgehen von APCOA widerspricht auch jeder Logik. Man kann im Bestellprozess auch "Zahlung am Automaten vor Ort" auswählen. In diesem Falle hätte ich nur die 3,- Euro Serviceentgelt bezahlen müssen und wäre ja nie in das Parkhaus eingefahren. Schon im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden müsste dann bei Auswahl "Vorkasse" auf den Verfall des Gesamtbetrages bei Nichtnutzung hingewiesen werden.

Zum Schluss noch in eigener Sache:
Wie Sie dem vollumfänglichen Schriftverkehr oben entnehmen können:
Ich habe in keiner meiner E-Mails die WHO oder Gesetze zitiert. Warum darauf seitens APCOA Bezug genommen wird ist mir nicht begreiflich.

Die Belehrung "dafür ist immer noch der Bundestag zuständig" finde ich im Kundenumgang absolut deplatziert, tritt APCOA hier doch als Dienstleister auf, der seine Werte wie folgt formuliert: "An erster Stelle steht hierbei der ehrliche und respektvolle Umgang miteinander."
Nachzulesen hier: https://www.apcoa.de/ueber-apcoa/
Ich zumindest fühle mich hier nicht mit Respekt behandelt.

Teilen

25-05-2020 um 17:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Apcoa Parking weitergeleitet. Mehr erfahren.

26-05-2020 um 08:12 Uhr


Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir haben Verständnis dafür, dass der Gutschein nicht Ihren Erwartungen entspricht.

Es handelt sich bei Ihrem Gutschein jedoch um eine Kulanz unsererseits , die wir Ihnen ohne einen Rechtsanspruch gewähren.
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung Ihnen weiterhin jederzeit zur Verfügung steht bzw. stand.
Eine Stornierung ist laut unseren AGB ausgeschlossen.

Wir möchten mit dem Gutschein in diesen schweren Zeiten jedoch ein Zeichen setzen und Ihnen Ihre nächste Reise ein Stück angenehmer gestalten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Flughafen Stuttgart!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr APCOA-Serviceteam

26-05-2020 um 13:20 Uhr


Guten Tag,

ich finde es bedauerlich, dass ich wieder nur einen Textbaustein von Ihnen erhalte und Sie auf meine Reklamation nicht eingehen.

Ein Kunde, der während des Buchungsvorganges "Bezahlung vor Ausfahrt" angeklickt und nie in das Parkhaus einfährt, zahlt nur 3,- Euro

Ich habe Vorauskasse angeklickt und muss nun 44,- Euro (die 3,- Euro Servicegebühr und die vorausbezahlte Miete von 41,- Euro) tragen?

Das erscheint mir nicht richtig, daher bitte ich um Rückmeldung.

Ich bedanke mich.

27-05-2020 um 14:13 Uhr


Sehr geehrter Herr ,
die Entscheidung steht fest. Bitte akzeptieren Sie, dass laut AGB, die Sie bei der Buchung akzeptiert haben, überhaupt keine Stornierung und Erstattung möglich ist. Der Gutschein ist eine reine Kulanz unsererseits. Einen weiteren Schriftverkehr wegen 19 € wird es von unserer Seite aus nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

29-05-2020 um 09:40 Uhr


Nach eingehender Information habe ich über das Kreditkartenunternehmen ein sogenanntes Chargeback-Verfahren eingeleitet. Heute kam meine Kreditkartenabrechnung mit Gutschrift.
War sehr einfach, ein Formular A4 ausgefüllt und an das Kreditkartenunternehmen geschickt und auch gleich die Gutschrift erhalten! Toll! Ich hänge hier einen Ausschnitt aus der Kreditkartenabrechnung an.

In Zukunft werde ich APCOA meiden und auf AIRPARKS ausweichen. Dort ist eine Stornierung auf erfolgte telefonische Nachfrage kein Problem. Bei Super-Günstig-Raten wäre dies nicht möglich, dann wird aber bei der Buchung auch darauf explizit hingewiesen und man hat die Wahl alternativ einen etwas teureren Tarif zu wählen den man auch stornieren kann. Transparent und kundenfreundlich. Keine "versteckten AGBs", auf die sich dann im Nachhinein bezogen wird!

Die Art wie APCOA als Dienstleister mit mir als Kunde umgegangen ist, kann ja jeder anhand des obenstehenden Schriftverkehrs sehen. Immerhin ist der Satz: "Die Gesetze macht immer noch der deutsche Bundestag" nun auf dem Whiteboard hinter meinem Schreibtisch und zaubert mir immer mal wieder ein Lächeln aufs Gesicht. Ich danke APCOA an dieser Stelle für diese Belehrung.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein solches Verhalten seinen geschätzten Kunden gegenüber nicht nachhaltig sein kann.

Ich habe das Thema auch in meiner Firma diskutiert. Das Ergebnis ist, dass in unserem sogenannten "Reisehandbuch" nach dem unser Reisemanagement alle Buchungen durchführt, die APCOA als Anbieter nur noch zugelassen ist, wenn es alternativlos ist. Dies war ein Vorbehalt, den wir reingesetzt haben, da bei Zeitdruck (Stau, gemeinsamen Reisen mit Kunden) APCOA einfach einen Standortvorteil hat, da unmittelbar und direkt am Flughafen.
Wir sind zwar mit 55 Mann eine recht kleine Firma, aber doch mit -zumindest vor Corona- wegen unseren Auslandsniederlassungen- mit erheblicher Reisetätigkeit.

Damit schließe ich diesen Fall für mich positiv ab.

Ich appeliere an alle anderen Betroffenen: Nicht einfach hinnehmen! Nehmt Euch die Zeit für die Beschwerde auch dann, wenn ihr im Stress seid. Sonst ändert sich auch nichts.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-05-2020 um 16:38 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Problem durch Charge-Back-Verfahren gelöst und mir das Geld zurückbuchen lassen.

6
Apcoa Parking
Zufriedenheitsindex: 56.7/100

Problem mit Apcoa Parking?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.