Backmarket weigert sich den Akku in den ersten 12 Monaten kostenfrei zu tauschen

  • Ungelöst
  • 27 Aug 2020
  • #109218
  • 2.494
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Backmarket weigert sich ein vor 10 Monaten gekauftes Handy zu tauschen obwohl sie in Ihren Garantiebedingungen schreiben wenn der Akku innerhalb der ersten 12 Monaten unter 80% sinkt wird dieser kostenfrei getauscht. Jetzt habe schon etliche Email geschieben. Der Handler verweist an Backmarket und Backmarket and den Händler Clevertronic. Das ist ein Pingpong Spiel das nur der Endvebraucher verlieren kann und das kann wohl nicht sein. dann dürfen solche Aussagen auf der Webseite auch nicht getroffen werden.

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27-08-2020 um 18:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Backmarket weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-08-2020 um 18:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Backmarket weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-09-2020 um 07:14 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sehr schade das die angepriesenen Service nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat

15-01-2021 um 17:02 Uhr


Guten Tag ******,

da Kundenzufriedenheit bei uns an erster Stelle steht und uns Ihre Meinung am Herzen liegt, haben wir uns dazu entschieden, Ihre Anfrage erneut zu öffnen.

Wie wir bei Überprüfung Ihres Anliegens feststellen konnten, kontaktierten Sie den Händler, bei dem Sie das Gerät erworben hatten, erstmalig am 3. November 2019 bezüglich eines Austausch des Akku. Ihre Anfrage wurde zu diesem Zeitpunkt von dem Händler abgelehnt, da ein Austausch des Akku grundsätzlich erst bei Unterschreitung von 80% maximaler Kapazität vorgenommen wurde.

Sie kontaktierten den Händler erneut am 6. Juli 2020, da die maximale Kapazität inzwischen die 80% unterschritten hatte. Ihre Anfrage wurde erneut abgewiesen, da Sie sich zu diesem Zeitpunkt in der sogenannten Beweislast befanden.

Die Beweislastumkehr nach § 477 des BGB ist Teil der gesetzlichen Gewährleistung. Die Beweislastumkehr besagt, dass bei einem Defekt, der innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auftritt, automatisch davon ausgegangen wird, dass dieser bereits von vorneherein vorlag. Bei einem Defekt, der innerhalb der letzten sechs Monate auftritt, müssen Sie als Kunde einen Nachweis darüber erbringen, dass dieser bereits von vorneherein vorlag.

Da wir die Anwendung der Beweislastumkehr als nicht kundenfreundlich eingestuft haben, schufen wir diese mit der Änderung unserer AGB sowie der Verträge mit den Händlern, die über unsere Plattform verkaufen, mit dem 1. Juli 2020 ab. Leider ist es uns rechtlich gesehen untersagt, diese Änderung nachträglich auch auf Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2020 aufgegeben wurden, anzuwenden.

Allerdings hatten wir uns dazu bereiterklärt, für eventuelle Defekte an Stelle des Händlers aufzukommen. Leider mussten wir feststellen, dass Ihnen dieses Angebot nicht gemacht worden war. Auch, wenn inzwischen einige Zeit vergangen ist, möchten wir Ihnen hiermit nachträglich noch einen kostenlosen Austausch des Akku bei unserem Reparaturpartner anbieten. Sie werden in Kürze eine E-Mail von unserem Kundenservice erhalten, in der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie positiv auf unser Angebot reagieren würden, da wir aufrichtig daran interessiert sind unseren Fehler wieder gutzumachen.

Wir können uns wirklich nur noch einmal aufrichtig für die schlechte Erfahrung entschuldigen und Ihnen versprechen nun unser Bestes zu geben, um Ihrem Anliegen nachzukommen und Sie zufriedenzustellen.

Wir freuen uns bereits auf Ihre Rückmeldung und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
das Back Market Team

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Backmarket
Zufriedenheitsindex: 42.5/100

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