Kamera am iPhone 8 bleibt schwarz, Kaufdatum 16.07.19

  • 15 Jun 2020
  • #69708
  • 445
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Sehr geehrtes Team,

habe am 16.07.2019 ein iPhone 8 gekauft
Auftrag über Backmarket
Händler clevertronic.de, Münster

Jetzt plötzlich bleibt die Front-Kamera schwarz, die Selfikamera funktioniert.
Habe das iPhone neu gestartet, die aktuelle Software überprüft, einen Hard-Rest gemacht, zuletzt auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Das Problem konnte ich leider nicht beheben.
Heute habe ich mit Clevertronic Kontakt aufgenommen, da jnoch Garantie besteht. In der Antwortmail wurde mir mitgeteilt, dass Sie keine Garantie übernehmen da der Fehler nicht bereits nach 6 Monaten aufgetreten ist. Ich könne es einschicken und müsse die Kosten selbst übernehmen obwohl mein Garantieanspruch noch besteht. Für was gibt die Firma eigentlich Garantie, wenn Sie den Kunden dann im Regen stehen läßt!
Ich verlange dass mein Problem bearbeitet wird und bitte Backmarket sich um die Angelegenheit zu kümmern. Es kann nicht sein, dass die Garantie nicht mehr greift.
Mein iphone ist noch neuwertig, wenig benutzt wie auch die Kamera. Was kann ich dafür dass die Kamera nicht schon früher defekt war. ich bin der Meinung dass wenn Garantieanspruch besteht, die Firma die Geräte auch überprüfen und reparieren muß.
Habe viele Bekannte die schon bei Backmarket bestellt haben, bisher waren alle zufrieden und Fehler wurden immer auf Garantie behoben.
Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen

MfG ****** ******

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15-06-2020 um 21:31 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Backmarket weitergeleitet. Mehr erfahren.

19-01-2021 um 11:48 Uhr


Guten Tag ******,

da uns Ihre Meinung sowie Ihre Zufriedenheit am Herzen liegen, haben wir uns trotz der Lösung Ihres Anliegens dazu entschieden, auch auf diesem Wege noch einmal abschließend Stellung zu nehmen und uns für die Ihnen entstandenen Umstände bei Ihnen zu entschuldigen.

Sie scheinen kurz vor Veröffentlichung Ihrer Reklamation im Juni 2020 Kontakt mit dem Händler bezüglich eines Defektes mit Ihrem Gerät aufgenommen zu haben - hierüber haben wir leider kein Visuell, da Sie den Händler allem Anschein nach direkt per E-Mail und nicht über das Kundenportal in Ihrem Back Market Kundenkonto kontaktiert haben. Ausgehend von Ihrer Schilderung können wir allerdings davon ausgehen, dass der Händler Sie auf das Eintreten der Beweislastumkehr nach § 477 des BGB hinwies.

Dies bedeutet: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Tritt ein Mangel nach den ersten 6 Monaten nach Kauf auf, müssen Sie als Kunde - z.B. in Form eines Gutachtens - nachweisen, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Tatsächlich sind unsere Händler vertraglich lediglich zur Bereitstellung der 12-monatigen gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, die die obengenannte Beweislastumkehr beinhaltet. Wir haben am 1. Juli 2020 eine Vertragsänderung eingeführt, die Händler fortan zu einer kommerziellen Garantie verpflichtet, die eine Beweislastumkehr ausschließt, um auf diese Weise unserem Garantieversprechen von 36 Monaten voll nachzukommen. Leider ist es uns rechtlich gesehen untersagt, diese Vertragsänderung auch auf Bestellungen vor dem 1. Juli 2020 anzuwenden, weshalb Ihre Anfrage im Juni 2020 (leider) rechtens von dem Händler abgelehnt wurde.

Da wir Sie selbstverständlich nicht bis zum Eintreten der von uns zur Verfügung gestellten 24-monatigen Garantie, die an die 12-monatige gesetzliche Gewährleistung anschließt, warten lassen möchten, bieten wir ab Geltendmachung der Beweislastumkehr eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Back Market Garantie an. Ich bedauere, dass unser Kundenservice nicht über das Problem in Ihrem Fall informiert war und wir Ihnen somit dieses Angebot nicht unterbreiten konnten.

Wir erhielten am 22. Juli 2020 allerdings automatisch Ihre Anfrage, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Back Market Garantie in Kraft getreten war. Einer unserer Kundenservicemitarbeiter hat Sie im Folgenden durch den Prozess der Einsendung an unseren Reparaturpartner AlloPSM, nun SAVE genannt, geleitet. Nachdem Ihr Gerät von unserem Partner für irreparabel erklärt wurde, weshalb wir Ihnen schließlich die Wahl zwischen einem Ersatz oder eine Rückerstattung stellten.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Ersatz entschieden haben und möchten uns an dieser Stelle noch einmal für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen bedanken. Wir hoffen, Sie auch in Zukunft wieder bei uns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,
Das Back Market Team

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Backmarket
Zufriedenheitsindex: 42.7/100

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