Zahlung per SOFORT Überweisung war angeblich nicht erfolgreich

  • 27 Dez 2023
  • #572024
  • 93
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich Ihre E-Mail erhalten.

Fakt ist: Die Überweisung per SOFORT-Überweisung wurde am 27.12.2023 um 02:20 Uhr i. H. v. EUR 598,51 durchgeführt.
Nach Rücksprache mit der Bank wurde bestätigt, dass es auch keine Rückbuchung gab.

Anbei der Transaktionsbeleg.

Ich bitte sie freundlich um Lieferung der Bestellung.

Darüber hinaus möchte ich Sie informieren, dass der von Ihnen bereitgestellte Link https://help.backmarket.com/hc/de/articles/360022115459 überhaupt nichts mit der angeblichen Problematik zu tun hat. Im von Ihnen angesprochenen Fall handelt es sich um eine Überweisung per SOFORT-Überweisung. Kein einziger Inhalt der von Ihnen bereitgestellten Hilfestellungen hat etwas damit zu tun.

Darüber hinaus möchte ich Sie informieren, dass die in Ihrem Impressum angegebenen E-Mail Adresse „hallo@backmarket.de“ ungültig scheint. Die Anforderung, dass Unternehmen eine funktionierende E-Mail-Adresse im Impressum haben müssen, leitet sich aus der EU-Richtlinie 2000/31/EG ab. In Frankreich ist diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden, insbesondere durch das Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Loi pour la confiance dans l'économie numérique), zumeist bekannt als LCEN. Artikel 6 III dieser Gesetzgebung schreibt unter anderem vor, dass der Diensteanbieter die Mittel bereitstellt, mit denen er schnell kontaktiert und effizient kommuniziert werden kann, einschließlich seiner elektronischen Postadresse. In Deutschland geht die Umsetzung auf die EU-Richtlinie 2002/58/EG und der EU-Richtlinie 2000/31/EG durch das Telemediengesetz (TMG) zurück. Gemäß § 5 TMG sind Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten, dazu zählt unter anderem auch eine E-Mail-Adresse. Sollte dieser Fall keine zeitnahe Klärung ermöglichen, sehe ich mich leider gezwungen, mich an die Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg/ Deutschland sowie das CNIL/ Frankreich zu wenden.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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