Betreuung handelt nicht gesetzeskonform sondern eigenmächtig!

  • Ungelöst
  • 06 Okt 2019
  • #13480
  • 536
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Gott schütze mich vor Sturm und Wind, - nicht vergessen, wichtig -
und Leute die „Betreuer“ sind!

Wieder negativ aufgefallen. „Der Betreuer!“
„Wer hat eigentlich dem Betreuer die Urkunde zum Betreuer überreicht?“
Meldung! Es besteht Klageabsicht?

Hinsichtlich der Aufgaben eines Betreuers gibt es trotz Konkretisierung in den Gesetzen §§ 1840, 1908 b BGB ( Welches ist der Unterschied zwischen BGB und Bibel? Die Bibel wurde ins Deutsche übersetzt! ) nur wenige gesetzliche Regelungen. -Diesen Umstand nutzt der Betreuer stets aus!-
Zur Führung des Betreuten ist und bildet der Betreuer einen persönlicher Kontakt zu dem Betreuten. Ist erforderlich!
-Versuchte/probierte anfänglich der Betreuer auch und hatte immer zur wirksamen Verständigung als Ratschlag? im Gepäck: Erpressungsversuche, Nötigungen etc.-
Ordentliche, gute Betreuer besprechen mit dem Betreuten insbesondere Entscheidungen bzw. Handlungen, wenn diese zum Wohl des Betreuten in irgend einer Form abweichen sollten!
-Betreuer hatte sein eigen gewähltes Motto: „Handel erst mal eigenständig ohne Kenntnis des Betreuten und sehe welches dabei heraus kommt ….! Falls der Betreute etwas bemerkt?“-
Die Vertretung des Betreuers im Krankheitsfall/Urlaubsfall sollte/muß für alle am Betreuungsprozess Beteiligten geregelt sein!
-„Wie bitte?“ Der Betreute hat keine Kenntnis, vermutlich das zuständige Gericht auch nicht! Tatsache: Betreuer genehmigte sich 3 Monate Krankheit und 1 Monat Urlaub n.e.A. In der Zeit passierte einiges, nur der Betreuer glänzte - für den Betreuten durch Abwesenheit. Nach Kenntnis des bekannt gewordenen Umstand nahm der Betreute Kurs – wie vorher - in Richtung „Selbstständigkeit!“

Z. Zt.: nur wenige Auszüge aus den eigenmächtigen Handlungen eines Betreuers pardon – des Betreuer:
--Betreuer bewegt ein Konto im Namen des Betreuten.
Hierfür legt der Betreuer keine Abrechnungen, Überweisungen, Kontoauszüge etc. vor! Bis heute keine Informationen! Bestimmt hat der Betreuer etwas oder viel zu verschweigen/zu verbergen?
-Darf ein Betreuer derartiges dem Betreuten gegenüber ausführen?
--Betreuer mehrfach der Postunterschlagung – Briefe/Kataloge/ Pakete beschuldigt. -Betreuer schweigt zu den Vorwürfen.
--Betreuer bezahlt auf den Betreuten lautende Rechnungen, die fehlerhaft sind: z. Bs. u. a. die Ware n i c h t erhalten. Eigenmächtige Handlungen des Betreuers durch Nicht – Absprache mit dem Betreuten. -Betreuer schweigt zu den Vorwürfen.
--Betreuer vereinnahmte im Rahmen einer genehmigten Hausdurchsuchung auf der Fahndung nach angeblich versteckten Millionen- einen tragbaren Rechner und gab diesen defekt, beschädigt zurück.
-Keine Stellungnahme, ebenso keine Schadensregulierung durch den Betreuer!
Betreuer darf kein Geld annehmen? Richtig! Nur welches er nicht erhält , holt dieser sich vom Taschengeld des Betreuten!
--Betreuer will eine 36 Jahre-alte Forderung durch verwirrten Gläubiger abwehren und droht mit einem Rechtsanwalt der die Abwehr übernehmen soll. -Auf Befragung „warum“ antwortet der Betreuer nicht! -
--Betreuer vergreift sich am Taschengeld des Betreuten, indem dieser unberechtigt in bestehende Verträge sich einmischt. -Den vereinnahmten Betrag hat der Betreuer dem Betreuten bis heute nicht zurück erstattet!
Ist die Frage/n wohl nicht ganz unberechtigt? Verdacht des Betreuer auf Drogen-Alkohol-Spielsucht???
–-Befragt wurde der Betreuer, ob ihm der Titel „Betreuer“ viel, viel Geld gekostet haben kann?
-Der aufmerksame Leser weiß mittlerweile die Antwort? Betreuer hüllt sich eisern in seine Lieblingstätigkeit, wenn der Betreuer damit beschäftigt sein kann, dem Betreuten Handlungen zu dessen Nachteil zu zuführen, wie bekannt: „Schweigen, eisern schweigen!“

Die „aufmerkwürdigste Handlung“, die der Betreuer aufgrund seiner mit be/nachgewiesener Fehhandlungen beabsichtigt, für den Betreuten beim zuständigen Gericht Antrag zu stellen: „Einwilligungsvorbehalt“
Erkläre es mal gern: Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren „Entmündigung“- vogelfrei? ( vogelfrei - Sie lieber Leser erinnern sich ? ) wegen Verschwendung. Bemerkung des Betreuten: Einzige Möglichkeit die der Betreute veranstalten kann: „Verprassung, Verschleuderung, Verschwendung von zu viel gekauften Lutschern/Lollys!

Welches ist der Unterschied zwischen einem Betreuer und einem Kampfhund? Der Kampfhund lässt irgendwann mal wieder los. Dem Betreuer ist eingeräumt/gewährt worden sich jetzt aus der „Sache“ geräuschlos „schriftlich“ zu entfernen!

Last but not least: SUMASUMARUM! Ergebnis: So etwas nennt sich - darf sich „Betreuer“ betitulieren. Sachen gibt es …............

Es kann zu erwarten sein, daß der Betreuer an seinen Prinzipien festhält und auch diese berechtigte Vorwürfe so stehen läßt?
Dem Betreuer wird Gelegenheit gegeben sich geeignet verständlich mitzuteilen. Der Betreuer darf sich hierbei ausnahmsweise produzieren!

Und der richtige Ansprechpartner für Mediation ist „Reklamieren24!“
Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, Möglichkeit zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes!
Bei Reklamieren24 sind Sie „goldrichtig“ Alles in der ihrer Macht stehende mögliche tätigt Reklamieren24 nur das Eine nicht: „Ihnen Ihre Entscheidung abnehmen!“ Also! Reklamieren 24 !!!!!

Lieber Leser! Zum Verständnis und Prävention für mögliche Missverständnisse! Durch Zufriedenheit mit Reklamiere24 entstehen diese Mitteilungen! Erhalte hierfür keine Entlohnung, Vorteile oder Bezahlung!


Sollte dem Betreuer Unrecht widerfahren – wird mit Nichtwissen schon jetzt bestritten, der Betreute ist auch nur ein Mensch – möge der Betreuer „Richtigstellung“ üben und erklären!

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06-10-2019 um 16:34 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Betreuungsbüro Andreas Westphal weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-10-2019 um 15:12 Uhr


Tja, Betreuungsbüro Westphal, Sie müssen noch viel, viel lernen, um erfolgreicher Betreuer zu sein!
Und wie jedes Theater-Stück geht auch die nicht erlernte Schauspielkunst des Betreuerbüros-Westphal "gottseidank" zu Ende. Der Leser möge die Kenntnis erlangen/mitnehmen:
"Drum prüfe vorher, vorher wer sich an den Betreuer bindet, ob sich nicht ein besserer Betreuer/in findet!"
Verlangen Sie vor der Bindung - nicht eine sondern mehrere - "Referenzen"!
War eine Bereicherung, leider, Betreuungsbüro Westphal soooooo kennengelernt zu haben" Trotzdem Betreuungsbüro für die Zukunft alles Gute! Der Betreute!

14-10-2019 um 20:58 Uhr


Betreuer hat das "Handtuch geschmissen!" Klartext: Stimmt einer Aufhebung seiner Betreuerangelegenheit "vollundganz" zu! Ende 17.Oktober 2019. Betreuungsgericht will bestätigen!
Die Angelegenheit kann von "reklamieren 24" aufgehoben werden! Nun hat das letzte Wort der Herr Staatsanwalt! Bearbeitet gegen den Betreuer die Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges!
Nicht zu vergessen! reklamieren 24 hat es "entscheidend mit ermöglicht! Vielen Dank!

17-10-2019 um 11:45 Uhr


…. Alles hat ein Ende nur die Wurst ….... !
Schlusstätigkeiten des Betreuers:
Mit Gegenstand für die geforderten Handlungen an den Betreuer sind die Mitteilung des Betreuungsgericht vom 07. Oktober 2019 an den Betreuten und Fax des Betreuungsbüro vom 09.10.2019 an Richterin ! Inhalt: „Aufhebung der Betreuung!“
*Betreuer muss alle in seiner Obhut befindlichen Gegenstände an den Betreuten herausgeben! Alle!
*Rückgabe des Betreuerausweises: Nach dem Ende der Betreuung, durch Aufhebung hat der bisherige Betreuer dem Betreuungsgericht den Betreuerausweis zurückzugeben.
*Es wird auch ein Schlussbericht vom Betreuer verlangt!
*Vermögensherausgabe, umfassende Rechenschafts- und Herausgabepflicht! Diese Pflicht des Betreuers besteht gegenüber dem Betreuten im Falle der Betreuungsaufhebung!
*Zur Vermögensherausgabe gehört die Herausgabe von Wohnungsschlüsseln, hinterlegtem Schmuck, Kontounterlagen, Bargeld.
*Bei einer Aktenherausgabe soll der Inhalt und diese durchnummeriert werden.
*Herauszugeben sind mit vorhandene Urkunden (über Forderungen, hinterlegte Werte usw.)
*Weil den Kontoauszügen eine gewisse bestimmte Beweisfunktion zukommt, müssen diese auch herausgeben werden!
*Betreuer müssen bis in die kleinste Rechnung belegen welches mit dem Geld passiert ist. Wird verlangt vom Betreuer!
*Präventiv bemerkt: verzichtete der Betreute nicht auf die Rechenschaft gegen über dem Betreuten durch den Betreuer!
*Der Betreuer ist verpflichtet, Gelder hinsichtlich der vereinnahmten
Rente und Gelder die er bei Ausübung der Betreuung mit aus dem Vermögen des Betreuten erlangt hat, herauszugeben!
*Der Betreuer trägt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die erlangten Gelder bestimmungsgemäß verwendet hat!
*Der Betreuer haftet für die Geldbeträge, für deren bestimmungsgemäße
Verwendung er keinen Beweis erbringen kann.
*Nach § 1840 BGB ist der Betreuer verpflichtet, eine formell ordnungsgemäße Schlussrechnung vorzulegen. Erfüllt der Betreuer diese Verpflichtung nicht, kann gegen ihn ein Zwangsgeld verhängt werden.
*Die Rechnung/en muss/müssen eine geordnete Zusammenstellung sein, d.h. die Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr sind schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, daß das der Betreute ohne Zuziehung von Sachverständigen einen Überblick über alle Vorgänge erhält!

Moin ! Moin ! Betreuer !
Wichtig für Sie, mit dem Vorgenanntem betreffend: Es gibt viel zu tun, fangen Sie schon mal an!
Für die vollständige Erledigung vorgenannter Aufstellungen und Forderungen setze ich Ihnen eine Frist bis einschließlich den

29. Oktober 2019

Nach Ablauf der Frist wird ohne Ihre Mitteilung, ohne Ihre vollständige Erledigung der vorgenannten Aufstellungen und Forderungen an Sie, ohne weitere Ankündigung: die Inanspruchnahme rechtlicher Maßnahmen gegen Sie ausgeführt werden!


Sie, Sie haben es völlig in Ihrer Hand …................ !


Allerfreundlichste Grüße

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-10-2019 um 11:02 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nochmals: Drum prüfe wer sich ewig an Betreuer bindet, ob sich nicht ein besserer Betreuer findet! AMEN

5
Betreuungsbüro Andreas Westphal
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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