Ohne Begründung verweigert der Betreuer dem Betreuten das Taschengeld

  • Ungelöst
  • 26 Sep 2019
  • #13152
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Betreuer/Berufsbetreuer … in seiner Tätigkeit gegenüber dem Betreuten ein schlechter, nicht empfehlenswerter Betreuer.....!
Durch Betreuungsgericht HL seit 09. März 2018 Berufs/Betreuer, seit 10. Mai 2919 Kündigung – Aufhebung wegen Unregelmäßigkeiten durch den Betreuer beim Betreungsgericht HL beantragt!
Der Betreuer hat nach § 1901 Abs. 2 BGB …. die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Der Betreuer hat somit den Wünschen des Betreuten zu entsprechen.
*Der Betreuer besuchte mich währen der ganzen Zeit -19 Monate - nur 4 mal. Kam stets unangemeldet. Wenn der Berufsbetreuer anwesend ( arbeitet grundsätzlich mit der Angst um den Betreuten einzuschüchtern ) war, hatte er mindestens: Drohungen, Erpressungen, Nötigungen im Gepäck: z. Bs. wenn sie (Betreuter) das nicht unterschreiben haben sie Kosten von 150.000€ und mehr für dieses Verfahren aus eigener Tasche zu bezahlen.
*Der Betreuer nahm großen Reichtum des Betreuten an, in dem deshalb die persönliche Wohnung des Betreuten durchsucht, dadurch Schaden angerichtet, und auf Befragung: Warum? Beantwortete der Betreuer nicht.
*Verschleppt ( 1 Monat und mehr - Standard ) Briefe, Rechnungen an den Betreuten bis diese ins Mahnwesen gelangen.
*Betreuer vergreift sich am Taschengeld des Betreuten! z. Bs. Juli, Aug, September 2019 k e i n Taschengeld ohne Begründung!
*Alles, alle seine Tätigkeiten stets nur im Alleingang, ohne den Betreuten vorher (Pflicht des Betreuers) zu informieren!
*Der Betreuer bezahlte Rechnung ohne sich vorher mit dem Betreuten zu besprechen, obwohl Leistungen gemäß Rechnung gar nicht erbracht worden sind!
*Der Betreuer hat seine Tätigkeiten nur im Alleingang vollzogen - ohne wie es vorgeschrieben ist, sich mit dem Betreuten vorher zu besprechen.
Meine Forderung: BetreuerWestphal soll aus der Sache Betreuung aussteigen seine Aufgabenkreise zurückgeben/niederlegen.

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26-09-2019 um 14:52 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Betreuungsbüro Andreas Westphal weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-09-2019 um 10:41 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herrn, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Da leider der Betroffene eine Schweigepflichtsentbindung Ihnen gegenüber nicht erteilt hat, kann und darf ich aus datenschutzrechtlichen Angelegenheiten auf dieses nicht antworten und Stellung beziehen.Ich bedaure Ihnen leider keine Antwort zukommen lassen zu können.

27-09-2019 um 13:03 Uhr


Schweigepflichtsentbindung ist deshalb nicht erforderlich, weil aus/zu Datenschutzgründen keine besondere personenbezogene Daten umfassende Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit in der Sache erforderlich sind, denn diese sind besonders schützenswert.
Betreuer braucht sich nur zu den benannten vorgeworfenen Problematiken „ehrlich“ zu äußern!

27-09-2019 um 13:09 Uhr


Könnte mit der "Nicht - Stellungnahme" zu den Vorwürfen in der Sache des Betreuers einverständlich sein, wenn der Betreuer hier seinen Rücktritt als Betreuer verbindlich bekundet/erklärt!

27-09-2019 um 13:33 Uhr


Es läßt sich nicht vermeiden: Betreuer hat sich nicht als „staatlich geprüfter Betreuer“ ( so wie z. Bs. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert - sind mit der Schweigepflicht behaftet! ) legitimiert, insofern begründet braucht der Betreuer sich nur zu den benannten Problematiken „ehrlich“ zu äußern!
Nochmals dem Betreuer dringlich angeraten/empfohlen:
Könnte mit der "Nicht - Stellungnahme" zu den Vorwürfen in der Sache des Betreuers einverständlich sein, wenn der Betreuer hier seinen Rücktritt als Betreuer verbindlich bekundet/erklärt !

14-10-2019 um 21:00 Uhr


Betreuer hat das "Handtuch geschmissen!" Klartext: Stimmt einer Aufhebung seiner Betreuerangelegenheit "vollundganz" zu! Ende 17.Oktober 2019. Betreuungsgericht will bestätigen!
Die Angelegenheit kann von "reklamieren 24" aufgehoben werden! Nun hat das letzte Wort der Herr Staatsanwalt! Bearbeitet gegen den Betreuer die Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges!
Nicht zu vergessen! reklamieren 24 hat es "entscheidend mit ermöglicht! Vielen Dank!

17-10-2019 um 11:47 Uhr


Diese Antwort wurde von Reklamation24 aus folgende Grund entfernt: Verstoß gegen die Richtlinien

24-10-2019 um 15:41 Uhr


Kann der Betreuer ein "notorischer Versager" sein? Z. Bs. Fa. schreibt - Postweg - an Betreuer 27.09.2019. Eingang beim Betreuer 01.10.2019. Und ? Eingang beim Betreuten erst 24. 10.2019 - Datum: Poststempel 22.10.2014. Es ging inhaltlich um Vergünstigungen, die zwischenzeitlich verwirkt waren!
Gebet: "Gott schütze mich vor Sturm und Wind! Mit vor allen Leuten, die Betreuer sind!"
Eingeräumt Ausnahmen möglich, nur nicht "dieser Betreuer" ............... ! AMEN!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-10-2019 um 13:53 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Es gibt gute und miserable - schlechte Betreuer! Zu den guten Betreuern kann dieser nicht gezählt werden! Selbst wenn Sie mit einem Betreuer/in "überrascht" werden sollten, ziehen Sie präventiv die
Reisleine und fordern Sie Referenzen, Referenzen und nochmals Referenzen! Angehenden Anwälten wird die Aufgabe einer Betreuung zugeteilt. Bedingte Recherche - geringe Möglichkeiten - ergaben:
Aufgabe wird nur wegen des Geldes entgegen genommen! Dafür geleistet wird fast nix!

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Betreuungsbüro Andreas Westphal
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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