Jahresabrechnung für 2017

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  • 16 Mai 2018
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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.01.2018 warte ich auf meine Endabrechnung für das Jahr 2017. Ich habe etliche Male mit Ihren Mitarbeitern telefoniert. Herr Morat sagte mir am 26.03.2018 zu, dass ich die Endabrechnung innerhalb der nächsten zwei Woche per Post bekomme!!! Mittlerweile ist der 16. Mai und die Abrechnung fehlt immer noch. So werde ich von Woche zu Woche vertröstet. Ich war schon bei vielen Stromlieferanten unter Vertrag, aber so etwas wie bei BEV ist mir noch nie vorgekommen.

Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Stromanbieter sicherstellen, dass der Privatkunde die Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhält. Das Guthaben ist umgehend zu erstatten. Sie sind rechtlich verpflichtet, diese Frist einzuhalten.
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht bisher nicht nachgekommen.

Inzwischen sind wir im Monat Mai und es ist nichts passiert.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Abrechnung bis zum 31.05.2018 zukommen zu lassen, ansonsten sehe ich mich gezwungen die Schlichtungsstelle einzuschalten und rechtliche Schritte einzuleiten!!!


Mit freundlichen Grüßen

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16-05-2018 um 21:15 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Bev Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-11-2018 um 10:00 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

In letzter Jahr ich war kein zufrieden.

2
Bev Energie
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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