Keine Abschlussrechnung+Auszahlung des Neukundenbonus

  • 10 Feb 2018
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Die gesetzliche Frist von 6 Wochen(§40 Abs.4 Energiewirtschaftsgesetz) zur Erstellung der Abschlussrechnung ist verstrichen.
Mehrmalige Kontaktaufnahme per Email blieben unbeantwortet.
Zum Vertragsbeginn wurde seitens der BEV die Abschlagshöhe aus Prognosegründen erhöht.
Diesen habe ich dann auch bezahlt. Daraus folgt nun ein Guthaben in vierstelliger Höhe.
Dieses bewusste zurückhalten von Guthaben ist gesetzwiedrig. Sollte keine Reaktion der BEV erfolgen, werden rechtlich Schritte gegen die BEV eingeleiten.

Ich fordere hiermit MEIN zu viel gezahltes Geld.

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10-02-2018 um 09:18 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Bev Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

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Bev Energie
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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