Neukundenboni nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten nicht mit der Endabrechnung ausbezahlt!

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  • 03 Dez 2017
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Bei Erstellung der Endabrechnung wurde mir der vertraglich vereinbarte Neukundenboni nicht gutgeschrieben.
Zeitgleich zu dieser Reklamation habe ich eine Verbraucherbeschwerde bei der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH an die E-Mail Adresse "kundenservice@bev-energie.de" gerichtet.

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03-12-2017 um 21:09 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Bev Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

18-01-2018 um 10:52 Uhr


Wie ich meinem Konto entnehmen konnte, haben Sie den Neukundenbonus am 16.01.2018 überwiesen. Dafür herzlichen Dank!
Von der E-Mail Zusage am 12.12.2017 bis zur tatsächlichen Auszahlung vergingen also nochmals mehr als 4 Wochen. Zudem musste ich Ihren Kundenservice mehrfach zur Zahlung auffordern und letztlich mit der Schlichtungsstelle drohen, bis Sie den Neukundenbonus ausbezahlt haben.
Ein guter Kundenservice sowie ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis sieht meiner Meinung nach anders aus! Ich werde diesen Umstand in die Bewertung auf dieser Plattform einfließen lassen.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-01-2018 um 10:57 Uhr


Problem behoben

4 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Neukundenbonus wurde erst nach mehrmaliger Anmahnung und Drohung mit der Schlichtungsstelle ausbezahlt. Ich bin mir sicher, dass BEV ohne meine Hartnäckigkeit nichts unteernommen hätte.
Meiner Meinung nach sieht Vertrauenswürdigkeit anders aus!

3
Bev Energie
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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