1) Keine Antwort auf d. Widerspruch. 1) Rückzahlung meiner Anzahlung.

  • Ungelöst
  • 17 Sep 2020
  • #119186
  • 356
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Buchungsnummer 7490824 haben wir bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht.
Wie auch Ihnen sicher bekannt ist, haben wir vor Ort mit erheblichen Einschränkungen zu kämpfen und unter diesen Voraussetzungen haben wir diesen Urlaub am 11.01.2020 nicht gebucht.
Sie haben weder auf unsere Umbuchungsanfrage, noch auf den Rücktrittschreiben wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände reagiert. Aber haben mir ganz normale Storno mit sehr hoher Stornogebühren von 40% ohne Stellungsname bestätigt. So habe ich aber die Reise nicht storniert. Am 25.08.2020 habe ich Widerspruch eingelegt und auch gar keine Reaktion bekommen.
Laut Auskunft unseres Rechtsanwalts erhalten wir nicht das, was wir bei Ihnen gebucht haben. Da sie den Vertrag so nicht einhalten, sind wir berechtigt kostenlos zu stornieren.
Hinzu kommt, das es derzeit nicht ausgeschlossen ist, das die Zahlen wieder steigen und eine Reisewarnung würde wieder aktiviert werden. Da einer von uns der Risikopatient ist und eine Erkrankung an COVID-19 nicht ausgeschlossen werden kann, weigern wir uns die Reise anzutreten. Auch eine Quarantäne mit zusätzlichen Kosten für uns kann die Folge sein.
Hierbei handelt es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinn von § 651h Abs. 3 BGB, was die Reise erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt und uns berechtigt, vom Vertrag Stornokostenfrei zurückzutreten.
Zudem machen wir von dem Urteil mit dem Zeichen Az. 32 C 2136/20
Gebrauch. Dieses Urteil ist rechtskräftig und wird falls notwendig auch über unseren Rechtsschutz gerichtlich vertreten werden.
Für beide Seiten wäre vorteilhaft, wenn Sie sich auf meine Umbuchungsanfrage gemeldet hätten.
Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung.
Ungern würde ich diese Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergeben und hoffe auf eine außergerichtliche Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
******

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17-09-2020 um 14:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an BigXtra weitergeleitet. Mehr erfahren.

17-09-2020 um 14:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an BigXtra weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-10-2020 um 07:37 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

BigXtra antwortete auf keine Beschwerde und auch auf Wiederruf nicht. Ich habe so viele Mails und auch Briefe per Einschreiben geschrieben. Es kamen überhaupt keine Reaktionen. Man gibt einfach auf und so kann man die Probleme auch lösen (((.

3
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