Bev Energie Insolvent! Massenhafte Kundenbeschwerden

Bis Ende Januar 2019 verkaufte das deutsche Energieversorgungsunternehmen BEV Energie auf seiner Unternehmensseite direkt Strom und Gas. Durch das Versprechen hoher Boni-Zahlungen landete BEV bei den Vergleichsportalen Check24 und Verivox stets weit vorne im Ranking. Doch aufgrund zahlreicher Beschwerden über das Unternehmen vermittelten die Portale seit Mitte Dezember 2018 nicht mehr. Am 29.01.2019 meldete BEV Energie die Insolvenz an. Wie geht es für dich weiter? Wie kannst du reagieren? All das erklären wir dir in diesem Artikel.

Was ist los mit BEV Energie?

Seit Monaten häufen sich verstärkt die Beschwerden über den bayerischen Billigstrom- und Gasanbieter BEV Energie. Auch auf unserem Beschwerdeportal Reklamation24 findest du nahezu 200 Beschwerden von verärgerten Kunden. Bev Energie Reklamationen ansehen

Hauptsächlich geht es dabei um massive Preiserhöhungen trotz vereinbarten, eingeschränkten Preisgarantien, Boni, die nicht ausbezahlt oder bei Abrechnungen nicht berücksichtigt wurden.

Ebenso um verspätete oder fehlerhafte Abrechnungen. Zu all diesem nimmt das Unternehmen keine Stellung. Eine Website wurde unter www.bev-inso.de eingerichtet, auf der zum Insolvenzverfahren und weiteren Vorgehen informiert wird.

Wie geht es nun weiter?

Mehr als 500.000 Kunden betrifft die Insolvenz von BEV Energie. Laut Gesetz müssen diese automatisch von einem örtlichen Grundversorger beliefert werden. Mit diesem kannst du dann einen Vertrag abschließen oder dir einen günstigeren Anbieter suchen.

Allerdings müssen diese Kunden nun befürchten, dass mögliche Guthaben oder ausstehende Boni nicht mehr ausbezahlt werden. 

Was solltest du unternehmen?

Kündigung:

  • Ob der Energieliefervertrag aufgrund der Nichtbelieferung automatisch endet, ist noch ungeklärt. Das Unternehmen behauptet, der Verbraucher müsse keine Kündigung aussprechen
  • Vorsorglich solltest du den Preiserhöhungen widersprechen und deinen Vertrag per Einwurf-
  • Einschreiben außerordentlich kündigen. Als Grund die Liefereinstellung angeben
  • Falls du einen Vertrag mit Bonus, Laufzeit mindestens 12 Monate, abgeschlossen hast, kann dieser
  • verfallen, wenn du vor Ablauf dieser Zeit kündigst
  • Nach Auffassung von Verbraucherzentralen kann bei Nichtbelieferung durch den Energieanbieter
  • fristlos gekündigt werden
  • Nach § 314 des BGB kann aus einem wichtigen Grund gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht)

Zahlungsverpflichtungen:

  • Laut BEV werden keine weiteren Abschläge abgebucht. Abschläge werden für gelieferte Energie
  • abgebucht. Daher kann es trotzdem sein, dass im Februar der Abschlag für Januar abgebucht wird.
  • Der Anspruch besteht für alle belieferten Monate
  • Prüfe deine Abschlussrechnung genau auf den vertraglich vereinbarten Arbeits- und Grundpreis,
  • Abschlagszahlungen, Wechsel- oder sonstigen Bonus
  • Überprüfe deine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BEV. Hast du noch offene Beträge aus
  • Schlussrechnungen, sind diese zu bezahlen. Solche Forderungen sind auch nach einem Insolvenzantrag fällig
  • Widerrufe deine Einzugsermächtigung bei deiner Bank und mit einem Schreiben an die BEV
  • Guthaben: Ob und wieviel von deinem Guthaben zurückbezahlt wird, ist noch nicht absehbar.
  • Eventuelle Guthabenforderungen kannst du anmelden, sobald das Insolvenzverfahren offiziell
  • eröffnet wird (frühestens April 2019). Darüber muss dich der Insolvenzverwalter informieren

Zählerstand ablesen:

Für eine korrekte Abrechnung ist der Zählerstand wichtig. Deshalb solltest du diesen sobald wie möglich ablesen und dokumentieren, eventuell fotografieren.

Diesen Zählerstand benötigen der örtliche Grundversorger und der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber meldet sich in der Regel bei dir. Auch der neue Versorger, wenn du wechselst, braucht den Zählerstand. 

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