Flugentschädigung: 3 Jahre rückwirkend bis zu 600 Euro

Hast du das auch schon mal erlebt? Du freust dich auf den Urlaub oder bist geschäftlich unterwegs, fährst rechtzeitig zum Flughafen, gibst dein Gepäck auf und machst den Check-In. Und dann wartest du, und wartest, und wartest… Der Abflug verzögert sich. Die Informationen fließen spärlich und du ärgerst dich. Als Passagier bist du jedoch nicht hilflos. Oft hast du Anspruch auf Entschädigung, Betreuung und Verpflegung. 

Voraussetzungen für eine Flugentschädigung

Willst du eine Entschädigung geltend machen, müssen folgende Punkte laut EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 vorliegen:

  • Wenn du dein Ziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichst
  • Wenn du aufgrund der Verspätung deinen Anschlussflug verpasst, gilt auch für Anschlussflug in einem nicht EU-Land. Allerdings musst du die beiden Flüge zusammen gebucht haben.
  • Dein Flugzeug ist in einem EU-Land gestartet oder gelandet
  • Du fliegst mit einer nicht EU-Fluglinie, startest jedoch in einem EU-Land
  • Du fliegst mit einer nicht EU-Linie, diese hat aber eine Niederlassung in der EU
  • Wenn keine höhere Gewalt vorliegt (Wetter, Streik u.ä.)

Deinen Entschädigungsanspruch kannst du innerhalb von drei Jahre rückwirkend nach deinem Flugtermin geltend machen.

Höhe der Flugentschädigung bei Verspätung 

Die Entschädigungshöhe ist in der EU Fluggastrechteverordnung festgelegt. Sie richtet sich nach den Kilometern der Flugstrecke. Dein Ticketpreis hat keinen Einfluss darauf. Diese Regelung gilt auch bei Pauschalreisen.

Auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, wenn für sie ein Ticket gebucht und bezahlt wurde. Ab drei Stunden Verspätung gelten:

  • 250 Euro: Flüge bis 1500 km oder weniger
  • 400 Euro: Flüge innerhalb der EU über 1500 km
  • 400 Euro: Flüge mit Start und Landung außerhalb der EU, Entfernung 1500-3500 km
  • 600 Euro: Start und Ziel außerhalb der EU und über 3500 km. Hat sich dein Flug um höchstens 4 Stunden verspätet, darf die Fluggesellschaft deine Entschädigung um 50 % kürzen

Wann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen?

Dein Entschädigungsanspruch entfällt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, d. h. die Fluggesellschaft ist dafür nicht verantwortlich oder die Verspätung beträgt weniger als drei Stunden. Das können sein:

  • Extrem schlechte Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen
  • Unvermeidbare Sicherheitsrisiken (z. B. politisch, terroristisch)
  • Streik
  • Vogelschlag = Zusammenstoß mit Vögeln
  • Blitzschlag
  • Sperrung eines Flughafens
  • Technikversagen durch versteckte Herstellerfehler

Wann wird der Ticketpreis bei Flugverspätung erstattet? 

  • Beträgt die Flugverspätung mehr als fünf Stunden, hast du das Recht, deine Reise abzubrechen und den Ticketpreis zurückzuverlangen
  • Bei Stornierung des Fluges wegen Krankheit etwa, kannst du den Ticketpreis zumindest teilweise zurückfordern
  • Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen
  • Ist die Verspätung bei einem Zwischenstopp aufgetreten, hast du das Recht, kostenlos zum Ausgangsflughafen befördert zu werden

Allerdings darf die Fluggesellschaft die Kosten für die geflogene Strecke nicht von der Ticket-Rückerstattung abziehen.

Wahlweise kannst du auch eine alternative Beförderung zu deinem Ziel verlangen, dann entfällt jedoch die Rückerstattung.

Trotz Rückerstattung des Ticketpreises oder Alternativbeförderung hast du das Recht auf Flugentschädigung wegen Verspätung!

Schadensersatz bei Flugverspätung

Schadenersatz bedeutet: Die Airline muss für Folgeschäden, die aus der Verspätung entstehen, aufkommen.

  • Du hast einen wichtigen Termin verpasst und daraus ist dir ein Schaden entstanden
  • Wenn die Fluggesellschaft ihren Betreuungsverpflichtungen nicht nachkommt und du für Verpflegung, evtl. Übernachtung oder Alternativbeförderung selbst aufkommen musst
  • Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug ist und ein Rechtsstreit daraus entsteht 

Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen

Anspruch auf Betreuungsleistungen hast du bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden. 

  • Ab 3 Stunden Wartezeit und Flüge von 1500-3500 km: kostenlose Getränke und Essen, Telefonate 
  • Ab 4 Stunden Wartezeit und Flüge ab 3500 km: kostenlose Getränke und Essen, Telefonate 
  • Ab 5 Stunden Wartezeit und bei allen Flügen: Anspruch auf Rücktritt und Erstattung des Ticketpreises oder Alternativbeförderung
  • Abflug am nächsten Tag, bei allen Flügen: Erstattung der Übernachtungs- und Transferkosten

Wie fordere ich die Flugentschädigung bei Verspätung ein?

Damit du deine Entschädigung ohne Probleme ausbezahlt bekommst, solltest du Informationen sammeln wie etwa: 

  • Lass dir die Verspätung bestätigen, wenn möglich von der Fluggesellschaft
  • Flugticket, Bordkarte und alle anfallenden Rechnungen behalten
  • Eventuell Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen
  • Den gesamten Ablauf der Verspätung dokumentieren, bis zum Zeitpunkt, an dem nach der Landung die Türen geöffnet wurden

Oft weigern sich die Fluggesellschaften, die Flugentschädigung zu bezahlen. Dann scheue dich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Portale im Internet, die dir zu deinem Recht verhelfen.

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