Widerrufsrecht bei Online-Apotheken

Auch rezeptpflichtige Medikamente können mittlerweile online bestellt werden. Da stellen sich viele Verbraucher die Frage, kann ich bestellte Artikel einfach so zurück geben?

Online-Apotheken haben sich mittlerweile etabliert und sind für viele Patienten zum festen Bestandteil ihrer Therapie geworden. Zwar haben Apotheken vor Ort einige Vorteile, wie z.B. eine gute Beratung. Dennoch sind die Preise in Online-Apotheken oft günstiger.

Eine schnelle Lieferung gehört zum Service dazu. Auch rezeptpflichtige Medikamente können mittlerweile online bestellt werden. Da stellen sich viele Verbraucher die Frage, wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus.

Kann ich bestellte Artikel einfach so zurück geben? Dieser Frage gehen wir hier auf den Grund.

Widerrufsrecht bei Medikamenten? 

Generell hat man beim Bestellen im Internet ein Widerrufsrecht. Das ist in jedem Webshop so. Das OLG in Karlsruhe hat nun geurteilt, dass auch Medikamente, die rezeptpflichtig sind, nicht generell vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden dürfen.

Dieses Urteil ist für Patienten, die Ihre Medikamente gerne online bestellen, sehr wichtig. Der Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen eine Versand-Apotheke, die das Widerrufsrecht für verschreibungspflichtige und für apothekenpflichtige Medikamente komplett ausgeschlossen hatte. 

Der Grund dafür war, dass bereits verkaufte Medikamente nicht wieder in den Handel gelangen dürfen. Die beklagte Online-Apotheke sah hier eine Parallele zum Handel mit schnell verderblichen Waren. Auch im Einzelhandel mit verderblichen Lebensmittel gäbe es kein generelles Widerrufsrecht.

Das Urteil des OLG in Karlsruhe zum Widerrufsrecht

Das Urteil lässt sich übersichtlich zusammenfassen:

  • Auch bei Medikamenten steht dem Kunden bzw. dem Patienten ein grundsätzliches Widerrufsrecht zu, da Medikamente nicht pauschal als verderblich eingestuft werden können.
  • Eine Benachteiligung im Vergleich zu Apotheken vor Ort bestünde nicht. Denn Online-Apotheken haben wesentlich geringere Personalkosten als Apotheken, die persönlich aufgesucht werden können. Gleichzeitig haben Online-Apotheken ein viel größeres Einzugsgebiet.
  • Eine Online-Apotheke darf nicht ausschließlich eine gebührenpflichtige Hotline anbieten. Eine kostenlose Beratung muss für den Kunden möglich sein.

Für Verbraucher ist damit klar, dass auch ein Medikament, das nur per Rezept oder nur in einer Apotheke erhältlich ist, auch bei Online-Apotheken ein Widerrufsrecht zugesprochen bekommen muss.

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