Mahngebühr bei erster Zahlungserinnerung

  • 09 Sep 2020
  • #115107
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Wir bestellten online und erhielten die korrekte Rechnung mit der Bezahlart „Rechnung“ zur Bestellung per Mail. Leider haben wir die Zahlungsart nicht beachtet und dachten, dass die Rechnung bereits per Kreditkarte beglichen sei, auch dadurch ausgelöst, dass wir nicht das erste Mal bei der Böttcher AG bestellten. Dadurch haben wir eine Zahlungserinnerung, die keine Mahnstufe beinhaltet, erhalten.

Obwohl es sich um die erste Zahlungserinnerung handelt, sollen wir eine Mahngebühr in Höhe von etwa 5% der Auftragssumme zusätzlich zum Rechnungsbetrag bezahlen. Unserer Meinung nach ist es nicht rechtens, bei der ersten Zahlungserinnerung bereits eine Mahngebühr zu erheben.

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09-09-2020 um 00:07 Uhr

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