Nachforderung / defekte Ware

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  • 21 Jan 2020
  • #20339
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10 x emsa vorratsdosen glas set 0,2/0,5/1,3 bei Böttcher AG bestellt.
Mehrfach wurde von uns mangelhafte, beschädigte Ware zurückgesendet.
Jeder Ersatzlieferung von Böttcher AG beinhaltete beschädigte Ware. Auch die Letzte.
Mittlerweile waren wir es jedoch leid die uns zugesendete Ware zu überprüfen auszusortieren, defekte Ware wieder einpacken und zur Post zu tragen.
Wir haben dafür Verständnis, dass auf dem Transportweg die Ware schaden nehmen kann. Das dies jedoch bei jeder Warensendung der Fall ist und wir die mangelnde Sorgfalt beim verpacken der Ware mit unserer Zeit ausgleichen sollen, dafür fehlt uns das Verständnis.
Nun kam eine Rechnung über zwei zu viel gelieferte Sets.
Ohne einen Hinweis wie z.B. "wir haben Ihnen aus Versehen zu viel zugesendet, Sie können die Ware gegen Bezahlung behalten oder kostenlos zurücksenden".
Keine Aufstellung der von Böttcher AG gelieferten bzw. von uns zurückgesendeten Ware.
Offensichtlich hat Böttcher AG für kurze Zeit den Überblick verloren. Und auch hierfür sollen nun wir für Ausgleich sorgen.
Um der Angelegenheit ein Ende zu machen überwiesen wir, obwohl auch dieses defekt war, den Betrag für ein zusätzliches Set.
Dies wurde von Böttcher AG nicht als Rechnungsabschluss akzeptiert, sondern nur verrechnet.

Böttcher AG ging nun soweit, ein Inkassounternehmen zu beauftragen um den nach unserer Meinung nach nicht gerechtfertigten Rechnungsbetrag einzutreiben.

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21-01-2020 um 16:14 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Böttcher AG weitergeleitet. Mehr erfahren.

30-01-2020 um 11:28 Uhr


Sehr geehrter Herr ******. Für die defekten Lieferungen möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Es steht nicht in unserem Sinne unsere Kunden derart zu verärgern. Das Mahnschreiben wurde leider ungerechtfertigt an Sie versandt. Dieser Vorgang wurde natürlich umgehend eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen die Böttcher AG

01-02-2020 um 21:25 Uhr


Mahnung des von Böttcher beauftragten Inkassounternehmens:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Auftraggeber, Büromarkt Böttcher AG, Jena, überträgt uns zur Entlastung seiner
Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen. Der ausstehende Gesamtbetrag in
Höhe von 76,20 EUR setzt sich wie folgt zusammen:
Sollten Sie berechtigte Einwendungen haben oder den Betrag nur in angemessenen Raten zahlen
können, erwarten wir umgehend Ihre Nachricht, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können,
ansonsten bitten wir um Zahlung des o.g. Gesamtbetrages bis zum 23.01.2020.
Bitte bedenken Sie, dass die Nichtzahlung einer unbestrittenen Forderung auch zu einer
Verschlechterung der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit führen kann. Schriftwechsel bitten wir nur
mit uns zu führen und Zahlungen nur an uns zu leisten.
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Mitglied im Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
*1493109539*
HR Coburg A 2523 Postbank, Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank
Steuernummer 212/154/53003 (BLZ 760 100 85) Konto-Nr. 69988851
USt-IdNr. DE 132445313 IBAN: DE92760100850069988851 SWIFT-BIC: PBNKDEFF760
Registrierter Inkassodienstleister
Mahnung
25.10.2019 Warenlieferung(en) Vertragsdatum: 15.10.2019, R.-Nr.:30017778865 37,87 EUR
16.01.2020 Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300 VV RVG gemäß §§ 280, 286 BGB 42,00 EUR
16.01.2020 Mahnkosten des Gläubigers 5,00 EUR
16.01.2020 Recherchekosten 10,00 EUR
16.01.2020 Zahlung vor Abgabe -18,93 EUR
Gesamtsaldo 76,20 EUR

Unsere Stellungnahme zu Ihrer Antwort über Reklamieren24:
Der oben genannte Betrag 76,20 EUR wurde von uns an das von Ihnen beauftragte Inkassounternehmen überwiesen.
Wir bitten Sie den Betrag auf unser Konto zu überweisen, da das Mahnschreiben Ihrer obigen Aussage nach von ihnen ungerechtfertigt an uns versandt wurde.

16-02-2020 um 12:21 Uhr


Zwischenzeitlich haben wir den durch das von Böttcher AG beauftragte Inkassounternehmen geforderten Betrag von 76,20€ überwiesen. Da das Mahnschreiben laut Böttcher AG ungerechtfertigt war, erwarten wir nun die Rückerstattung des von uns überwiesenen Betrags von 76,20€ auf unser Konto.

16-02-2020 um 12:25 Uhr


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