Bußgeld Schülerin

  • 27 Jul 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem im Betreff genannten Bescheid mit folgender Begründung:
Meine Tochter Jessica ****** hatte am 22.07.2020 keinen gültigen Fahrausweis dabei, da ihr leider das Handy mit der Abocard geklaut worden ist. Sie verfügt über ein gültiges Abo (Vertragsnummer: 281389100002, Kundennummer: 2813891), zudem ist Sie Schülerin der achten Klasse.
Der Kontrolleur bedrängte meine Tochter und wollte Sie nicht gehen lassen, wenn Sie das Bußgeld nicht sofort zahle. Meine Tochter fühlte sich unter Druck gesetzt, sodass Sie mit Ihrem Taschengeld die Strafe in Höhe von 60,00 EUR bezahlt hat.
Nachdem Sie mir dies erzählt hatte, habe ich sofort die Auskunft der BVG angerufen, wo mir geraten wurde, sich persönlich an die Verkehrsbetriebe an der Holzmarktstrasse 15-17 zu wenden, die Sache ließe sich leicht klären. Vor Ort teilte mir die Mitarbeiterin leider mit, dass meine Tochter die Strafe mit der Bezahlung anerkannt hat und uns diese nicht erstattet wird. Meine Tochter ist 13 Jahre alt und noch nicht in der Lage so etwas alleine zu entscheiden, es ist unverschämt, dass der Kontrolleur und die Mitarbeiterin der BVG hier kein Verständnis zeigten.
Auf der Quittung des Bußgeldes steht zudem folgendes: "Soweit Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarten oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung waren, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 €". Da meine Tochter bei Ihnen unter den o.g. Kundennummer eine AboCard (Ersatzkarte wg Verlust angefordert) verfügt, bitte ich Sie das Bußgeld auf die 7 € zu reduzieren.
Mit der Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.

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27-07-2020 um 20:41 Uhr

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