Einspruch Zahlungsaufforderung nach Kontrolle

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  • 16 Aug 2023
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Am 15.08.23 bin ich im M45 kontrolliert worden.
Meine Fahrkarte der S-Bahn und das dazugehörige Schreiben, das mir ein 49,00€ Ticket zugesendet wird, wurden nicht anerkannt.
Die neue Karte habe ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhalten gehabt, obwohl der Betrag monatlich von meinem Bankkonto abgebucht wird.
Unter der EBE-Nr. 310240238090575, Geb. 20.11.1964 habe ich leider auf dem Portal der BVG.de/ebe keinen Zugang erhalten, da mein Geburtsdatum nicht erkannt wird.
In die Geschäftsstelle "An der Michaelbrücke in 10179 Berlin" kann ich leider nicht kommen. Es sind Geschäftszeiten, welche exakt meinen Arbeitszeiten entsprechen und im Internetportal Routenplaner Berlin wird für dieses Fahrziel auch leider keine BVG Fahrverbindung derzeit angezeigt. Ich wüsste nun auch nicht, wo und wie ich da hinkomme.
Die BVG-Stelle am Rathaus Spandau ist leider nicht in der Lage, diesen Vorgang zu bearbeiten.

Der Besuch im S-Bahn-Service-Center Spandau war erfolgreicher und verbindlicher.
In der Anlage erhalten Sie in Fotografie den Nachweis, das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrausweises war.
Ein nun gültiges Ticket wurde mir vor Ort ausgehändigt.
Ich gehe davon aus, das der Vorgang damit für mich erledigt ist.
Den Betrag in Höhe von € 60,00 werde ich selbstverständlich nicht überweisen.
Eine entsprechende Rückmeldung dürfen Sie mir gerne bis zum 29.08.2023 zukommen lassen.
Weitere Forderungen richten Sie bitte an die S-Bahn Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

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04-09-2023 um 18:52 Uhr


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