Unrechtmäßig einbehaltene Stornierungsgebühr

  • Beantwortet
  • 29 Sep 2020
  • #124787
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Ein über Check24 gebuchter Flug wurde von der Airline storniert (Corona) und konnte damit nicht durchgeführt werden.

Da Check24 wochenlang nicht auf meine Mails reagiert hatte, habe ich damals direkt mit der Lufthansa die Rückerstattung des vollen Flugpreises vereinbart. Man sagte mir allerdings, dass ich das über Check24 machen muss, weil ich auch über Check24 gebucht hatte.

Auf diese Mail hat Check24 auch monatelang nicht reagiert, noch nicht einmal einen Zwischenstand gegeben. Jetzt wurde der Fall offensichtlich endlich bearbeitet und ich muss feststellen, dass Check24 allen Ernstes eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen will. Um es noch einmal zu betonen: Der Flug wurde von der Fluggesellschaft storniert, nicht von uns.

Ich widerspreche hiermit entschieden gegen die Bearbeitungsgebühr und verlange die Rückerstattung!

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29-09-2020 um 16:54 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-09-2020 um 17:06 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

Da wir das Feedback unserer Kunden sehr schätzen und Kundenservice für uns sehr wichtig ist, haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Über unser Portal haben Sie eine Flugbuchung getätigt und die entsprechende Bestätigung sowie die Ticketinformationen erhalten.

Vor Buchungsabschluss wurde Ihnen die "Premiumservice-Option" angeboten. Für EUR 7,95 pro Person hat der Kunde die Möglichkeit, das Servicepaket "Premiumservice-Paket Komfort Plus" dazu zu buchen. Das Paket bietet eine Reihe von Vorteilen - u.a. die gebührenfreie Bearbeitung Ihrer Rückerstattung bei Stornierung (25 € je Ticket). Bei der Buchung hatten Sie sich gegen das Paket entschieden.

Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle noch folgende Anmerkungen:
CHECK24 ist ein Vergleichsportal und bietet Ihnen den Vorteil online verschiedene Angebote und Preise bei allen verfügbaren Fluggesellschaften schnell und übersichtlich für Ihre Wunschverbindung zu überprüfen. Darüber hinaus kümmern wir uns gern um Ihre Anliegen vor, während und nach der Buchung.

Als Flugvermittler kann CHECK24 , gemäß der von Ihnen bestätigten CHECK24 AGBs Punkt 16.4.2, "...für die Vermittlungstätigkeiten und damit einhergehenden Serviceleistungen (Buchungsportal, Telefonhotline, Beratung etc.) ein Serviceentgelt erheben."

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, werden wir Sie umgehend kontaktieren, um eine kulante Lösung zu besprechen.

Katrin, CHECK24 Flug

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CHECK24
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