Sehr geehrte Damen und Herren,
die BEB Energie Offenburg war Erdgaslieferant vom 01.02.2019 bis 31.01.2019. Durch Pressemitteilungen wegen drohender Insolvenz
habe ich die 12. Abschlagszahlung in Höhe von 76,00 € am 02.01.2019 wieder durch meine Bank zurückbuchen lassen.
Am 08.08.2019 erhielt ich die Endabrechnung über eine Restzahlung in Höhe von 64,19 € welche in Ordnung war und sofort bezahlt wurde ( siehe Beleg Nr. 1 )
In Dieser Endabrechnung wurde die Rücklastschrift nicht reklamiert.
Am 14.03.2020 kam per Post eine neue Rechnung ( Ausstellungsdatum 13.03.2020 ) indem ich aufgefordert wurde die Rücklastschrift
Nachzuzahlen ( siehe Beleg Nr. 2 ).
Am 15.03.2020 habe ich die Nachforderung auf dem Kontaktformular der BEV-Inso.de reklamiert, auch mit dem Hinweis aus dem Internet bezüglich Rücklastschrift ( siehe Beleg Nr. 3 ).
Kann die BEV die Rücklastschrift nach Ausstellung der Endabrechnung vom 08.08.2020 zurückfordern?
Hier wird bei Nichteinzahlung der Forderung bis zum 27.03.2020 mit einem Inkassounternehmen Creditreform gedroht.
Ich bitte um kurze Rückinformation.
Danke im Voraus
Mit freundlichem Gruß
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18-03-2020 um 12:30 Uhr
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Antwort von CHECK24
18-03-2020 um 14:33 Uhr
Sehr geehrter Herr ******,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit CHECK24.
Soeben habe ich Ihnen per E-Mail einige Informationen bezüglich Ihrem Anliegen und der Insolvenz der BEV Energie zukommen lassen.
Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, so können Sie sich gerne jederzeit erneut an CHECK24 wenden.
Beste Grüße,
Daniela, CHECK24 Energie
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
21-03-2020 um 15:02 Uhr
Problem behoben
10 / 10
Kundenservice NoteJA
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