Durch Flugzeitenänderung zwei Tage weniger Urlaub

  • Beantwortet
  • 09 Jan 2018
  • #2004
  • 1.575
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Diese Mail ist vom 13.12.2017—bis dato ohne Lösung!!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinen gebuchten Pauschalreisen haben sich die Flugzeiten für die Hinreise um + 14 Stunden und für die Rückreise um -14 Stunden verschlechtert. Macht in Summe 28 Stunden schlechtere Flugzeiten bzw. weniger Urlaub. Zudem verlagert sich dadurch die Ankunft auf 04:00 Uhr und die Abreise auf 4:55 Uhr.

Eine Veränderung der Flugzeiten um + bzw. - 8 Stunden liegt gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Bonn ( AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96) im Bereich des zumutbaren.

In meinen bzw. unseren konkreten Fall, liegt eine Verschiebung der Hinflugzeit von ca. + 14 Stunden und eine Verschiebung der Rückflugzeit von ca. -14Stunden vor.

Wir sehen dies als Mangel der Reise gemäß §651d BGB an und berufen auf folgende Urteile des Amtsgerichts Hamburg ( AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az. 318c C 128/00 und AG Hamburg, Urteil vom 05.09.1995, Az. 9 C 1182/95).

Bezugnehmend auf unsere Ausführungen fordern wir eine Minderung des Preises unter Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB um 30 %.

Diese Schätzung (gemäß § 638 Abs. 3 BGB) beruht auf folgenden Umständen:

1. Die Hin- und Rückreise erfolgt zu Tageszeiten, die die Nachtruhe beeinflussen.

2. Der vollständige 1. Urlaubtag (19.01.2018) geht verloren, da wir erst am 20.01.2018 um 02:55 Uhr in Hurghada ankommen. Dort ist mit weiteren Warte- und Abfertigungszeiten zu rechnen, sodass wir gegen 4 Uhr das Hotel erreichen werden. Der 20.01.2018 wird voraussichtlich davon geprägt sein, sich von der strapaziösen, nächtlichen Anreise zu erholen, sodass auch dieser Tag nur zu 50% genutzt werden kann.

3. 20% des vorletzten Urlaubstages 25.01.2018 gehen aufgrund Abreisezeit von 04:50 Uhr am 26.01.2018 verloren. D.h. der Urlaubstag kann nicht vollends genutzt werden, da man sich auf die Rückreise vorbereiten muss (wir gehen hier von einer durchschnittlichen Nachtruhe von 6 Stunden im Schlafkorridor 22 Uhr - 8 Uhr aus, welche nicht gewährleistet werden kann).

4. Der letzte Urlaubtag entfällt vollkommen.

Die hier dargstellte Situation und unsere Forderung wurde in Zusammenarbeit unseres Rechtsbeistandes erstellt.

Wir bitte um umgehende Reaktion. Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, werden wir rechtliche Schritte einleiten um unser Recht durchzusetzen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

****** ******

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09-01-2018 um 20:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

15-01-2018 um 17:51 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

wir bedauern, dass Sie und Ihre Familie von einer Flugzeitenänderung betroffen sind.
Wir haben zwischenzeitlich eine umfassende Stellungnahme von Ihrem Reiseveranstalter erhalten und diese an Sie weitergeleitet. Ihrer Forderung nach Minderung des Reisepreises kann Ihr Veranstalter erst nach Ihrer Reise prüfen, da sich Flugzeiten auch kurzfristig zum Positiven ändern können.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

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