Flug doppelt bezahlt wegen einem Buchstaben vertippt

  • Beantwortet
  • 19 Jan 2020
  • #19967
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Ich habe mich bei einer Flugbuchung um einen Buchstaben vertippt und noch am selben Tag per Email die Buchung wegen dieses Irrtums angefochten. In einem Telefongespräch mit dem Kundenservice wurde ich dann – ohne in diesem Gespräch über die anfallenden Kosten informiert worden zu sein- zu einer Stornierung und Neubuchung überredet, welche dann auch direkt während des Gesprächs durchgeführt wurde. Die Rücknahme des Fluges aufgrund der Anfechtung wegen des Irrtums wurde ausgeschlossen, obgleich in Deutschland rechtlich festgelegt ist, dass im Fall eines Irrtums wie beispielsweise Vertippen der Kunde dem Dienstleister nur den Schaden ersetzen muss, den er erlitten hat (§ 119 Abs.1, Fall 2 BGB). Am Ende bekam ich für den stornierten Flug lediglich ca. 58 Euro erstattet, der neu gebuchte Flug war zudem –anders als ich die Beraterin verstanden habe- ca. 70 Euro teurer als der ursprüngliche, nämlich ca. 680 Euro. Als ich schließlich bemerkte, dass ich den Flug (wegen eines Tippfehlers!!!) doppelt bezahlt und somit über 600 Euro verloren habe, war nichts mehr zu machen und auch der Fluggesellschaft, die dies evtl. hätte klären können oder mir zumindest den zweiten Flug zu günstigeren Konditionen hätte vermitteln können, waren die Hände gebunden. Der Umgang mit dem Vertippen (Doppelt bezahlen anstatt Rücknahme) erscheint mir nicht rechtens. Sollte es sich tatsächlich um einen Flug handeln, bei dem eine Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen ist, sollten dieser entweder gar nicht verkauft werden oder aber es sollte wenigstens einen deutlich sichtbaren Warnhinweis geben.

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19-01-2020 um 18:30 Uhr

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29-01-2020 um 11:11 Uhr


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