Keine volle Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadenfalls

  • Beantwortet
  • 08 Jul 2019
  • #10549
  • 5.091
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Zur Mietwagen Anmietung, habe ich alle möglichen Versicherung (Premiumschutz) abgeschlossen.
Laut check24 steht mir eine 100% Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall zu.

Bei der Mietwagen Rückgabe wurde ein Betrag der Selbstbeteiligung einbehalten, da ein Schaden am Fahrzeug gesucht und "gefunden" wurde.

Nach meiner Reklamation, wird mir nicht der gesamte Betrag der einbehaltenen Selbstbeteiligung zurückerstattet. Nach meine nachfrage warum das sei, wurde ich von check24 auf die AGB des Mietwagenbieters mit der Aussage "Laut den AGB des Anbieters, sind diese von der Rückerstattung ausgeschlossen. Mit Abschluss der Buchung stimmen Sie den AGB zu und erkennen diese somit an.
Eine Rückerstattung ist somit ausgeschlossen" verwiesen.

Diese AGB wurden mir bei der Buchung nicht offensichtlich dargelegt. Zudem habe ich laut Voucher den Mietwagen bei Vehicle-Rent gebucht, aber es wird wiederum die AGB von direntacar (diese gibt es nur auf griechisch und englisch) zugezogen.

Daher finde ich hier die Vorgehensweise von check24 äusserst fahrlässig dem Kunden gegenüber. Es wird vieles offensichtlich versprochen, im Falle der Inanspruchnahme wird man nur auf die "versteckten" AGB´s verwiesen und man muss feststellen das man anscheinend keine 100% Rückerstattung erhält.

Daher wäre mein Vorschlag diese AGB offen dem Kunden (auch auf deutsch) vorzulegen und solche Aussagen wie " Was bedeutet 100% Rückerstattung der Selbstbeteiligung? Bei Abholung ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Damit sichertder Vermieterdie im Schadensfall zu bezahlende Selbstbeteiligung ab. Der einbehaltene Betrag wird nach der Rückkehr zu 100% zurückerstattet. Es entstehen Ihnen keine Kosten" nicht mehr auszuschreiben.

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08-07-2019 um 15:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-07-2019 um 12:50 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit der Anmietung und Abwicklung innerhalb Ihrer Buchung nicht zufrieden waren.

Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten oder die des Vermieters kommt auf das bei uns auf dem Portal gewählte Angebot an. Sie können diese aber immer während der Buchung mit Klick auf "Details und Mietbedingungen", rechts auf "AGB und Mietbedingungen" und dort den Link zur Datei "AGB" einsehen und erhalten diese Datei auch nach der Buchung in unserer ersten E-Mail "Eingangsbestätigung Ihrer Mietwagenbuchung".

Rufen Sie uns gerne an, sollten Sie Fragen zur Deckung der Selbstbeteiligung bei einem unserer Angebote haben, wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihr Feedback und Anliegen zur Schadensmeldung haben wir detailliert geprüft und Ihnen dazu eine E-Mail zukommen lassen. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach, vielen Dank.

Beste Grüße
Julia, CHECK24 Mietwagen

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