Ich habe über Check24 einen Flug nach New-York gebucht, welcher auf Grund von Covid-19 durch SAS storniert wurde.
Check24 hat wie folgt beantwortet:
wir haben Ihre Buchung wie gewünscht am 09.04.2020 bei Scandinavian Airlines zur Erstattung eingereicht. Trotz aller Bemühungen haben wir bis jetzt noch keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten.
Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.
Da mein Vertragpartner Check24 ist, ist es mir egal wie Check24 das mit SAS regelt. Ich habe mit SAS telefoniert und diese haben mir mitgeteilt, dass ich das über Check24 regeln muss.
Ich bin kurz davor einen Rechtsanwalt einzuschalten, da ich eine Versicherung habe. Eine Terminsetzung scheint Check24 nicht zu beeindrucken.
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17-05-2020 um 20:37 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.
17-05-2020 um 20:37 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von CHECK24
19-05-2020 um 16:51 Uhr
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste persönliche Beratung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.
Gerne möchte ich Ihr Anliegen prüfen und zeitnah aufklären. Zu den weiteren Schritten habe ich Ihnen eine E-Mail zugesandt. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach.
Vielen Dank und beste Grüße
Tanja, CHECK24
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
22-05-2020 um 17:43 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Dei Reiserückzahlung schiebt Check24 auf die Fluggesellschaft. Vertragspartner ist aber Check24.
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