Ware bestellt, nicht lieferbar

  • Beantwortet
  • 03 Aug 2018
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  • 2.725
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Ware wurde bestellt, bezahlt, und dann war diese nicht lieferbar
Stornierung

Ihre Bestellung wurde storniert.

Der Kaufbetrag wird zeitnah auf die von Ihnen verwendete Zahlungsart erstattet und dort als Guthaben erscheinen.

Grund für die Stornierung: Artikel nicht verfügbar

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03-08-2018 um 16:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-08-2018 um 09:42 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass wir Sie nicht beliefern konnten. Unser Lieferant hat leider keine Ware vorrätig.

Ihr Betrag wurde Ihnen am 03.08.2018 auf die von Ihnen verwendete Zahlart erstattet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

07-08-2018 um 09:50 Uhr


Warum bietet man Ware an welche nicht vorrätig ist ?
Ersatzlieferung eines gleichwertigen Geräts ?
Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt ?

08-08-2018 um 09:06 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

gerne hätten wir Sie beliefert. Jedoch gibt es den gewünschten Artikel aktuell nicht mehr. In einem bestehenden Auftrag können wir den Artikel nicht ändern. Wir bitten vielmals um Verzeihung, dass wir Ihnen Ihr Klimagerät nicht liefern konnten.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

08-08-2018 um 09:17 Uhr


Dann fassen wir einfach zusammen:
CHECK24 bietet Handelsware an, welche nicht lieferbar, oder nicht vorrätig ist ?
Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. zum Zeitpunkt des Verkaufs auch vermutlich gar nicht vorrätig war ?
Und zudem bietet CHECK24 keine alternativen Möglichkeiten an wie zum Beispiel spätere Lieferung, Ersatzgerät gleichwertig oder besser ?

13-08-2018 um 13:24 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir bitten vielmals um Verzeihung, dass es nicht zur Auslieferung kommen konnte.

Als Preisvergleichsportal erhalten wir alle Angebote direkt von unseren Partnershops.
Natürlich sollten diese dann auch genügend Warenbestand haben. Aufgrund der Hitzewelle in Deutschland, haben sehr viele Kunden Klimageräte bestellt. Daher kam es vielmehr zu Engpässen beim Bestand als erwartet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr CHECK24--Team

13-08-2018 um 16:51 Uhr


Mitbewerber sind sich gegenseitig dazu verpflichtet, wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Neben den Schwierigkeiten, die sich bei dem Verkauf nicht lieferbarer Ware mit dem Käufer ergeben können, können eventuell auch Wettbewerber Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Das Werben mit tatsächlich nicht lieferbarer Ware ist ein sog. Lockvogelangebot gem. Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und stellt eine in jedem Fall unzulässige Wettbewerbshandlung dar.
Im Falle von Lockvogelangeboten liegt der die Unlauterkeit begründende Umstand nicht in der mangelnden Vorratshaltung durch den Unternehmer, sondern in der mangelnden Aufklärung des Kunden über die Verfügbarkeit des Produkts. Entscheidend für das Vorliegen einer unlauteren Wettbewerbshandlung ist mithin, ob sich die Verfügbarkeit des Produkts mit der durch die Darstellung der Ware im Internet geweckte Erwartung des Käufers diesbezüglich deckt.
Für den online Versandhandel hat der BGH festgestellt (Urteil vom 07.04.2005, I ZR 314/02), dass ein durchschnittlich informierter und umsichtiger Verbraucher davon ausgehe, dass Verfügbarkeitsangaben auf Internetseiten immer auf dem neusten Stand seien. Da Angebote im Internet anders als Angebote in Printkatalogen ständig aktualisiert werden könnten, ginge der Verbraucher bei einer entsprechenden Kennzeichnung der Ware von deren sofortiger Versandbereitschaft aus. Dementsprechend stellt nicht allein das Werben mit überhaupt nicht verfügbarer Ware, sondern auch mit nicht sofort lieferbarer Ware ohne einen Hinweis der auf eventuelle Lieferungsverzögerungen hinweist einen Verstoß gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG dar.

14-08-2018 um 11:43 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

Wir verstehen Ihre Verärgerung. Um ein „Lockvogelangebot“, wie Sie es bezeichnen, handelt es sich hier jedoch nicht. Die Warenverfügbarkeit wird im 10 Minutentakt durch die uns angeschlossenen Partnershops aktualisiert. Dies ist relevant, weil sehr viele Kunden parallel auf ein Produkt im Internet Zugriff haben und diese Ware in den eigenen Warenkorb legen können. Hierbei kann es besonders zu Hochzeiten (Hitzewelle) zu Überverkäufen kommen. Dies geschieht in der Tat im Einzelhandel mit einem Gerät im Regal nicht.

Unsere Pflicht, Sie zeitnah darüber zu informieren, dass die Ware leider auf absehbare Zeit nicht lieferbar ist, haben wir erfüllt. Diesen Vorgang haben Sie auch mit Akzeptieren unserer AGBs zugestimmt. Denn: Für den Fall, dass der vom Käufer ausgewählte Lieferant des Verkäufers die Ware aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht bereitstellen kann, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Ihnen ein preisähnliches anderes Gerät vorzuschlagen ist aufgrund der Knappheit an Klimageräten schlichtweg nicht möglich gewesen.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

20-08-2018 um 09:25 Uhr


https://preisvergleich.check24.de/klimageraete/comfee-mobiles-klimageraet-mpd1-09crn1.html?utm_medium=glp&wpset=google_pla_shopping_01&bc=pt&gclid=EAIaIQobChMIgcWN54j73AIVnoeyCh0KVgAgEAYYASABEgKfR_D_BwE

20-08-2018 um 15:59 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

als Reaktion auf unsere letzte Stellungname sendeten Sie lediglich einen Link zu der Klimaanlage. Was genau wollen Sie uns nun damit mitteilen?

Ja die Anlage ist bei einem unserer Partner nach nun mehr als 2 Wochen bei einem neuen Partnershop wieder verfügbar. Wir können nur vermuten, dass Sie dieses Angebot nun zum alten Preis gerne hätten. Dieser Bitte können wir aus den oben beschriebenen Gründen leider nicht nachkommen.

Gerne können wir eine neue Bestellung von Ihnen mit einem Gutschein über 20 € unterstützen. Melden Sie sich dazu gerne bei unserem Kundensupport.

Viele Grüße
Ihr CHECK24-Team

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