Aufgrund der aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts und angepasster Einreisebestimmungen in die EU, wurden die gebuchten Flüge DE2114 FRANKFURT - CANCUN am 23.04.2020 und der Rückflug Flug DE2115 CANCUN - FRANKFURT am 10.05.2020 seitens Condor annuliert.
In einem Telefongespräch am 20.04.2020, mit einem gut geschulten Mitarbeiter, wurde mir versichert, dass es kein Problem sei, die Rücküberweisung der geforderten Summe i.H.v. 2159,94 Euro zu veranlassen.
In seiner E Mail an mich fand jedoch der Wortlaut, *ich hätte storniert*, was nicht meiner Darstellung entsprach, Anwendung.
Nach einem erneuten Anruf beteuerte mir der gleiche Mitarbeiter dass es sich um ein internal wording handelt und ich eine diesbezügliche weitere E Mail und die Rückerstattung erhalten soll.
Bis heute keine E Mail und keine Rückerstattung.
Teilen
01-05-2020 um 18:24 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Condor weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
26-05-2020 um 10:17 Uhr
Problem ungelöst
3 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Gut geschulte Mitarbeiter weisen ständig darauf hin, dass mein Anliegen mit einem Gutschein gelöst wurde.
Eine geforderte Rückerstattung der Gesamrtsumme auf meine Kreditkarte erfolgte jedoch nicht und wird auch nicht kommentiert.
Hierbei handelt es sich um eine Hinhaltetaktik die von der Condor Geschäftsführung gewollt, jedoch rechtlich nicht zulässig.ist.
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.