Fristgerechte Kündigung wird nicht anerkannt

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  • 13 Mär 2018
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Sehr geehrte Damen und Herren

Lassen Sie mich das Telefongespräch von heute zum obigen Vorgang hiermit schriftlich festhalten.

Nachdem ich mich durch das Telefonmenü gearbeitet hatte, wurde mir eine Wartezeit von 2 min in Aussicht gestellt. Tatsächlich wurde mein Anruf erst nach 12 min entgegen genommen.

Nach Mitteilung der Bahncard-Nummer hatte man ein Problem, sich in die laufende schriftliche Kommunikation einzulesen. Sie konnte mir lediglich bestätigen, dass eine mündliche Kündigung in 2017 und eine Kündigungsmail am 7. März 2018 vorlägen. Meine Kündigung vom 27. Februar 2017 läge nicht vor und könne daher nicht berücksichtigt werden. Auch die Kündigungsmails seit 1. März lägen nicht vor. Ich teilte Ihr mit, dass ich die Mail vom 27. Februar 2017 an die von Ihr erreichbare Mail nagehängt hatte, ich für meine Mails Eingangsbestätigungen hätte und empfehlen würde, die Kündigung zu bestätigen. Das wurde abgelehnt. Auf die Frage hin, welche Lösungen sie für die Situation vorschlagen würde, riet Sie mir, nochmals eine schriftliche Eingabe zu machen. Ich habe dieses abgelehnt, da ja auch meine Eingaben keine Reaktionen erfolgen.

Ich stelle hier fest:

> Dass ich meinerseits kein Probeabo von der Bahn angefordert habe, sondern die Bahn initiativ auf mich zugekommen ist, um einen Kunden zu gewinnen. Mit dem gegenwärtigen Ablauf wird das Gegenteil erreicht, denn die Bahn erweist sich inflexibel und erweckt den Eindruck, nach meiner Kündigung die Gebühr einer (ungenutzten) Bahncard rückwirkend eintreiben zu wollen

> Dass anders als von der Bahn durch Frau Hein dargestellt, habe ich zusätzlich zu meinem Telefonat Kündigungsmails am 27. 02. 2017, am 01.03.2018 und am 06.03.2018 gesendet, für die mir Eingangsbestätigungen vorliegen. Einen Screenshot der Historie in meinem Mail-Account hänge ich an.

> Dass die Bahn meine Mail nicht zur Kenntnis nehmen möchte, aber auf meine Mail vom 01.03.2018 postwendend am gleichen Tag (!) eine Kündigungsbestätigung für 2019 schickt und am 02.03.2018 eine Rechnung per Mail. Diese drei Mails existieren laut Frau Hein nicht mehr in Ihrer Dokumentation.

Da ich rechtsverbindlich, mehrfach und fristgerecht gekündigt habe, werde ich die Rechnungssumme nicht anweisen und empfehle, dass automatisierte Mahnverfahren bis zur Klärung auszusetzen.

Sollte ich innerhalb einer letztmaligen Nachfrist von einer Woche, also bis zum

>>> 20. März 2018 <<<

keine inhaltlich zielführende und respektvolle Antwort erhalten, werde ich den Vorgang an die söp Schlichtungsstelle in Berlin übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

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13-03-2018 um 17:48 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Deutsche Bahn weitergeleitet. Mehr erfahren.

15-03-2018 um 15:13 Uhr


Ergänze hier die Antwort der Bahn von heute, den 15.03.2018

Zusammenfassung: Man sollte schon lesen können...

Sehr geehrtes "BahnCard-Team"
Immerhin keine automatisch generierte Antwort - wenn auch nach wie vor unpersönlich.

Auch ich bleibe bei meiner Position. Damit auch meinem Angebot, mich erst am nächsten Dienstag an die Schlichtungsstelle söp zu wenden.....

Allerdings habe ich wenig Hoffnung. Wenn Sie weder in der vorangehend angehängten Mail, noch im meinem Text oder in meinem Screenshot erkennen können, dass dort als erstes Kündigungsdatum der

>>>> 27. 01. 2017 <<<<<

und nicht 2018 (!!!) ausgewiesen ist, dann müssen wohl neutrale Personen der Bahn beim Lesen helfen.

Oder prüfen Sie Ihre Aussage noch einmal nach? Den Screenshot hänge ich gerne für Sie nochmals an. Ihnen bleiben ja noch 5 Tage....

Übrigens habe ich mir erlaubt, für diese Auseinandersetzung mit einer öffentlichen Einrichtung die Öffentlichkeit zur Hilfe nehmend und zu informieren. Ihre vorangehende Mail und diese Mail werde ich auch unter www.reklamation24.de veröffentlichen. Viellicht erlangen Sie ja dadurch das Bewusstsein, dass es hier um Kunden und Image geht.

Übrigens: Als Ihr Zielkunde bin auch ich telefonisch erreichbar und ohne dass die Bahn dafür

20 ct/Anruf (aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf **14 ct/Min. aus dem Festnetz, z.B. von Vodafone. Tarif bei Mobilfunk max. 42 t/Min)

bezahlen müsste. Meine Telefonnummer ist in jeder Mail angegeben - falls Sie Interesse an einem einvernehmlichen Gespräch haben sollten....

Wünsche viel Erfolg beim Lesenlernen.

XXXX YYYYYYYYYY
--------------------------------------------
BahnCard-Service schrieb am Do, 15.3.2018:

Betreff: Ihre Anfrage an den BahnCard-Service
An: .......................
Datum: Donnerstag, 15. März, 2018 11:36 Uhr

Kündigung Ihrer BahnCard
Unser Zeichen: 1-106746044348

Sehr geehrter Herr ………………..,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2018.

Wir bedauern, dass Sie mit unserer Entscheidung zur Kündigung Ihrer BahnCard nicht einverstanden sind. Mit unserer Abonnement-Regelung kommen wir dem Wunsch unserer Kunden nach: Das Abonnement bedeutet für sie weniger Aufwand, da die Folgekarte automatisch zugestellt wird. Diese Regelungen haben wir für Sie im BahnCard-Antrag beschrieben. Sie finden diese auch im Internet unter www.bahn.de. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei unserer Entscheidung bleiben.

Das BahnCard-Abonnement kann jährlich jeweils sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der BahnCard gekündigt werden. Die Kündigung Ihrer BahnCard 1109 haben wir weiterhin zum 31. März 2019 vorgemerkt, so dass Sie keine weitere Folgekarte erhalten werden.

Hinweis: Laut Ihres Screenshots ist zu abzuleiten, dass Sie uns erstmalig am 27. Februar 2018 kontaktierten. Selbst wenn wir diese Kündigung erhielten, wäre es nicht fristgerecht gewesen.

Der späteste Kündigungseingang hätte uns bis zum 20. Februar 2018 erreichen müssen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen, erreichen Sie uns per E-Mail unter bahncard-service@bahn.de oder telefonisch montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0180 6340035*.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom BahnCard-Service
DB Fernverkehr AG
BahnCard-Service
60643 Frankfurt
Telefon: 0180 6340035*
Fax: 0180 5 121998** (*20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf
**14 ct/Min. aus dem Festnetz, z.B. von Vodafone. Tarif bei Mobilfunk max. 42 t/Min.)

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 83173
USt-IdNr.: DE 260656754
Vorstand: Birgit Bohle (Vorsitzende), Dr. Kai Brüggemann, Joachim Müller, Dr. Michael Peterson, Heinz Siegmund
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Berthold Huber

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-03-2018 um 12:32 Uhr


Problem behoben

6 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Insgesamt acht Mails um eine fristgerechte Kündigung durchzusetzen - das spricht für sich. Was auch immer der Anfangsfehler war, die Mitarbeiter der Bahn haben ein Problem den Zeitpunkt zu finden, an dem die effizienzgetrieben digitale Massenabfertigung der Sache nicht mehr gerecht wird und der mühsame Einzelfall betrachtet werden muss. So konterkarieren die für Reklamationen zuständigen Mitarbeiter die Werbeaktionen des Marketings.

Nach diesen Erfahrungen kann ich nur warnen mit der Bahn Probeabos zu vereinbaren, da der Kündigungsprozess mühsam wird. Habe vor kurzem ein Probeabo beim Handelsblatt gehabt. Ohne Kündigungspflicht und Tricks. Bin jetzt Kunde.... Die Zeitungsbranche hat es gelernt.

Letztendlich hat der Bahncard-Service rechtzeitig eingelenkt und sich sogar entschuldigt.

Also schlussendlich alles korrekt, wenn der Bahncard-Service es schafft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Abbuchung rechtzeitig stoppen. Mal sehen.....

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Deutsche Bahn
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