Keine Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente gemäß Antrag vom 12.01.21 bzw. 09.02.21

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  • 24 Sep 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider geben Sie mir erneut Grund zur Beschwerde.

Ich beziehe mich daher auf meine Bewertung vom 20.09.21 und der damaligen Beschwerde vom 10.08.21, in dieser ich dachte, dass mein Anliegen gemäß Ihren Schreiben vom 16.08.21 und 20.08.21 erledigt sei.

Die Bewertung lautete wie folgt:

Es folgten vier unterschiedliche Schreiben von der DRV.
Im ersten Schreiben vom 16.08.21 bedauert man, dass es zu einer Beschwerde in Bezug auf den Gutachter gekommen ist. Des Weiteren soll die Übernahme der Kosten für ein Taxi zu einem neuen Gutachter geprüft werden.

Zeitgleich wird im zweiten Schreiben vom 20.08.21 mitgeteilt, dass die medizinischen Ermittlungen anhand der vorliegenden Unterlagen abgeschlossen wurden und die Erstellung eines Gutachtens nicht mehr erforderlich sei.

Im dritten Schreiben vom 31.08.21 meldet sich die Gutachterbetreuung und entschuldigt sich ebenfalls für das Verhalten des Gutachters. Ob evtl. eine weitere Begutachtung erforderlich ist, entscheidet die zuständige Fachabteilung nach Anhörung des ärztlichen Dienstes und man hoffe auf einen reibungslosen Untersuchungsverlauf. Da ich nicht weiß, wann die Anhörung stattfindet oder schon stattgefunden hat und das Schreiben mit dem 31.08.21 datiert ist, ob nun doch nochmal ein Gutachter ggf. erforderlich ist, dies aber wiederum dem vorangegangenem Schreiben widerspricht, lässt sich aus diesen Zeilen nichts konkretes entnehmen.

Mit viertem Schreiben vom 02.09.21 teilt man mit, dass aufgrund einer technischen Umstellung die Berechnung der Rente in besonderen Einzelfällen in den kommenden Wochen wegen einem Sicherheitsmechanismus, dieser bewirkt, dass keine fehlerhafter Bescheide erstellt werden, nicht korrekt möglich sei. Logischerweise gehört auch mein Vorgang dazu.
Kurzum bedeutet erneute Wartezeit bis irgendwann. Ehrlich gesagt, eine Bewertung ist daher nur schlecht abzugeben.
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Aufgrund der Widersprüche in Ihrem Schreiben vom 31.08.21 der Gutachterbetreuung, ob nun doch eine weitere Begutachtung erforderlich sei, diese in Ihrem Schreiben vom 20.08.21 "verneint" wurde, dass Schreiben vom 31.08.21 jedoch danach datiert ist, hänge ich somit wieder in der Luft.

Ihr Schreiben vom 02.09.21, in diesem Sie mir mitteilen, dass die Rente nicht berechnet werden könne, führt bei mir dazu, dass ich keinerlei Entscheidungen u. a. in Bezug auf die Wohnungssuche aufgrund der Eigenbedarfskündigung zum 30.06.21, dies bereits vor Gericht ausgetragen wird, treffen kann.
In anderen Portalen lässt sich entnehmen, dass Rentenbescheide durchaus erstellt und erteilt werden. Es würde mich daher interessieren, weshalb mein Rentenbescheid nicht möglich ist, zu erstellen?

Man ist eigentlich nur damit beschäftigt, Beschwerden einzureichen, die wieder Kraft kosten und ich komme mir reichlich verschaukelt damit vor. Service geht für mich anders.

Vielen Dank für eine schriftliche Nachricht Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

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13-10-2021 um 16:57 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf meine Beschwerde vom 24.09.21 erhielt ich nun meinen Rentenbescheid mit Datum vom 27.09.21 der befristeten und vollen Erwerbsminderungsrente.
Im Bescheid schreiben Sie, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab dem 08.07.2020 erfüllt sind und die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet wird. Die Rente würde somit am 01.02.2021 beginnen.
Im gleichen Bescheid teilen Sie mir mit, dass die Zahlung jedoch erst am 01.11.2021 und auch noch am Monatsende November erfolgen würde.
Dies ist für mich leider nicht nachvollziehbar, da Sie zu dem regulären Zahlungsbeginn weitere 10 Monate dazurechnen, die Sie zwar in einem Nachzahlungsbetrag berücksichtigen, diesen ich jedoch nicht ausgezahlt bekomme.

Heute, am 13.10.21, erhielt ich einen Anruf seitens der Krankenkasse, dass diese nun kein Krankengeld mehr für den Oktober zahlen könne. Dies heißt für mich, dass ich den ganzen Oktober sowie bis Ende November ohne Geld dastehe und meine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann.

Mit welcher Begründung rechtfertigen Sie eine weitere Verzögerung der Zahlung der Rente, mit dieser Sie sich bereits seit 01.02.21 im Rückstand befinden?
Der Beginn der Zahlung wäre Ihnen jederzeit zum 01.10.21 mit Auszahlung Ende Oktober 2021 möglich, da der Bescheid vom 27.09.21 ist.

Man sollte mit Ihnen in der gleichen Handhabung verfahren und zum Monatsende Ihr Gehalt einbehalten und Ihnen mitteilen, jetzt können Sie schauen, wie Sie klarkommen. Ich möchte wissen, was Sie Ihrem Vermieter, Stromanbieter und sonstigen Einrichtungen sagen und wovon Sie 8 Wochen lang ohne Geld leben.

Ihre schriftliche Nachricht erwarte ich umgehend.
Des Weiteren habe ich die Angelegenheit an den VdK weitergeleitet, denn es geht bei Ihnen nicht auf normalem Wege.

Mit freundlichem Gruß

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

20-11-2021 um 20:03 Uhr


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