Kein Rückersattung der Flugtickets trotz rechtzeitiger Stornierung

  • 16 Jul 2017
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Wir waren als Familie ( Eltern und 2 Kinder von 17 und 22 Jahre) in Alicante. (Spanien) Unseren Rückflug hatten wir am 06.07.2017 um 19:40 gebucht. Unsere Tochter ist im 4. Monat schwanger und ihr ging es in der Nacht vom 28.06. auf den 29.06.2017 nicht gut. Wir haben dann daraufhin am 29.06.2017 morgens ums 2.37 Uhr einen Rückflug für den 01.07.2017 morgen ums 9.45 Uhr gebucht. Flugnummer ESH4GMD. Die 4 Tickets haben 230,24 Euro gekostet. Zu diesme Zeitpunkt waren nur noch 5 Plätze frei, wovon wir dann 4 gebucht haben. Am späten Nachmittag des 29.06.2017 ging es unser Tochter wieder besser und wir beschlossen, den gebuchten und bezahlten Urlaub fortzusetzen. Auf der Seite von Easyjet wird angeboten, dass man den Flug innerhalb der ersten 24 Stunden stornieren kann. Dies haben wir dann auch getan. Über Buchung verwalten.Wir haben dann um 18:03 Uhr und somit knapp 16 Stunden nach der Buchung den Flug per Mail auf der Easysjet Seite storniert. Aufflällig war dabei, dass immer der Hinweis kam, wir wären bereits 24 Stunden nach der Buchung, was definitv nicht stimmt. Wir mussten dann eine Mailanfrage für die Stornierung senden. Es erfolgte dann nach dem Versand der Mail folgender Hinweis: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Handynummer hatten wir auch angegeben. Bis zum späten Abend haben wir dann insgesamt noch 4 Mails an Easyjet geschrieben zwecks Stornierung der Tickets. Aber es erfolgte keine Kontaktaufnahme. Am 30.06.2017 um 10:53 Uhr schrieben wir eine erneute Mail an Easyjet. Wieder mit Eingangsbestätigung, aber ohne jegliche Rückmeldung. Der gebuchte Flug ging dann am 01.07.2017 auch früher als geplant los. Statt 8:45 Uhr schon um 9:32 Uhr. Ich habe dann nochmals eine Beschwerde an Easyjet gesandt, aber nichts tat sich. Wir sind dann planmäßig mit Easyjet am 06.07.17 zurück geflogen. Man staune, am 12.07.2017 bekam ich dann eine Anrwortmail von Easyjet auf meine Mail vom 29.06.2017 ( 15:48 Uhr) mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr Fasshauer,

vielen Dank für Ihren Schreiben an easyJet.

Leider, werde ich Ihren Antrag hier ablehnen. Grunf hierzu liegt darin, dass Sie keine doppelte Buchung hatten. Ihre Buchungen reflektieren zwar die gleiche Flugstrecken und Mitreisenden jedoch, sind die Datum unterschiedlich. Desweiteren, ist die Buchung ESH4GMD am 29. Juni 2017 getätigt worden und die Buchung ERLTQRP am 05. Januar 2017.
Somit, liegt keine Doppelbuchung vor und es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Buchungen , wo Sie allerdings der Buchung ESH4GMD nicht angetreten sind.
Bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass unsere Fluggesellschaft grundsätzlich keine Erstattungen anbietet. In manchen Fällen ist es jedoch möglich, die Kosten der Luftverkehrsgebühren zu erstatten. Leider, verlangt Spanien jedoch keine Luftverkehrsgebühren und somit wird Ihnen für Ihre Buchung ESH4GMD nichts erstattet.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und wünsche weiterhin einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Rayners
easyJet Customer Services

Easyjet bietet eine Stornierung an und reagiert erst 12 Tage später!???? Das kann doch nicht sein. Was ist denn das für eine Service? Wir sind schon öfters mit Easyjet geflogen. Erst im Mai nach Venedig. Nie Probleme. Und jetzt sollen wir auf 203,24 Euro verzichten, obwohl wir rechtzeitg storniert haben? Ich habe von den Mails an Easyjet Hardcobys aufdem Handy gemacht und kann alles nachweisen. Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, werden wir nie wieder mit Easyjet fliegen und dies auch im Freundes- und Bekanntenlkreis kund tun. Wir bitten daher nochgmals um Erstattung der Flugticktes, zumal die Stornierung aufgrund des Zustandes unser schwangeren Tochter erfolgte. Dankje. Mfg Fasshauer

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16-07-2017 um 13:52 Uhr

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