Zensur und Duldung von Beleidigungen

  • 26 Feb 2023
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1. Fall: Ich werde verwarnt wegen folgendem Kommentar zum ESC: „Es ist doch völlig egal, wen Deutschland ins Rennen schickt. Deutsche sind im Ausland so unbeliebt, dass eh keiner unser Lied wählen würde.“ Begründung: Hate
(Ich darf als Deutsche die Meinung äußern, dass Deutsche im Ausland unbeliebt sind. Dies hat nichts mit Hasskommentaren zu tun, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit, zumal keine konkrete Person angesprochen wird.)

2. Fall: Ich werde erneut verwarnt wegen eines Kommentars zum Auslegen von Giftködern: „Die sollte man selbst von ihren Giftködern kosten lassen.“ Ohne Begründung.
(Auch hier wird niemand konkret benannt oder auf eine Person verwiesen, es ist auch kein Aufruf zur Gewalt, es handelt sich um eine allgemeine Meinungsäußerung.)

Beide Kommentare wurde ungerechtfertigt gesperrt.

3. Fall: Jemand antwortet auf einen Beitrag von mir: „Machst du auch Hausbesuche oder muss man dich im Wohnwagen besuchen?“ Ich habe den Kommentar gemeldet wegen Beleidigung. Facebook glaubt aber, dass der Kommentar nicht gegen Richtlinien verstößt. Auch mein Einspruch wurde abgewehrt. Anscheinend versteht Facebook nicht, dass ich durch diesen Kommentar als Prostituierte beschimpft werde. Dies ist strafrechtlich relevant. Facebook macht sich strafbar dadurch, dass der Kommentar nicht gelöscht und der User nicht verwarnt wird.

Wieder einmal habe ich den Eindruck, dass Kommentare auf Facebook entweder durch KI oder durch Mitarbeiter geprüft werden, die die Feinheiten der deutschen Sprache nicht beherrschen.
Hinzu kommt, dass ich immer wieder feststelle, dass insbesondere beleidigende Äußerungen über Frauen akzeptiert werden, was ebenfalls für KI sprechen würde. Es ist seit längerer Zeit bekannt, dass KI Frauen benachteiligt.

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26-02-2023 um 23:30 Uhr

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