Flug-Stornierung: unrechtmäßiger Einbehal einer Bearbeitungsgebühr

  • 01 Okt 2020
  • #125359
  • 548
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Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer E-Mail vom 16.04.2020 haben Sie mitgeteilt, dass unsere Flugreise nicht stattfinden kann und Sie haben beide Flüge storniert. Als Grund geben Sie die weltweite Corona-Pandemie an und haben demzufolge den Rücktritt des Vertrages erklärt.

Nachdem ich Ihr Angebot in Form eines Gutscheines ausgeschlagen habe, haben Sie mir mit der Mail vom 29.9.20 mitgeteilt, dass die Rückerstattung unterwegs istden Betrag in Höhe von 277,27 €, aber 55,00 € als Gebühren einbehalten werden. Sie berufen sich auf Ihre AGBs.

Die AGBs haben Sie erst im Mai 2020 geändert. Unabhängig davon, gibt es keine rechtliche Grundlage für die Berechnung von Bearbeitungsgebühren.
Diese Gebühren werden unrechtmäßig erhoben.

Ich fordere Sie daher auf, die Bearbeitungsgebühren unverzüglich zurück zu erstatten.

Meine Forderung:
Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren

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01-10-2020 um 12:39 Uhr

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