Stornierung aufgrund Covid 19 - Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr

  • Ungelöst
  • 29 Sep 2020
  • #124538
  • 363
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Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer E-Mail vom 15.04.2020 haben Sie mitgeteilt, dass meine Flugreise nach New York nicht stattfinden kann und Sie haben beide Flüge storniert. Als Grund geben Sie die weltweite Corona-Pandemie an und haben demzufolge den Rücktritt des Vertrages erklärt.

Es handelt sich um eine Annullierung der folgenden Flüge
Hin: Berlin Tegel (TXL) nach New York (EWR) am 29.04.2020 (UA963)
Zurück: New York (EWR) nach Berlin Tegel am 06.05.2020 (UA963)

Nachdem ich Ihr Angebot in Form eines Gutscheines ausgeschlagen habe, haben Sie mir den Betrag in Höhe von 277,27 € auf meine VISA Karte zurückerstattet, aber 55,00 € als Gebühren einbehalten und sich auf Ihre AGBs berufen.

Die AGBs haben Sie erst im Mai 2020 geändert. Unabhängig davon, gibt es keine rechtliche Grundlage für die Berechnung von Bearbeitungsgebühren.

Bei einem Erstgespräch mit der Kanzlei Advocatur Wiesbaden und dem Reiserechtsexperten Holger Hopperdietzel wurde die Unrechtmäßigkeit dieser Gebühren bestätigt.

Ich fordere Sie daher auf, die Bearbeitungsgebühren unverzüglich zurück zu erstatten.

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29-09-2020 um 13:49 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Flighttix weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-11-2020 um 23:21 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Abzocker, die sich durch die Einbehaltung einer unrechtmäßigen Bearbeitungsgebühr bei einer Corona- bedingten Fluganullierung, bereichern. Keine Kontaktmöglichkeit bei Beschwerden, aber Tickets werden weiter verkauft.

2
Flighttix
Zufriedenheitsindex: 14.6/100

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