Unrechtmäßige Einbehaltung von Bearbeitungsgebühren bei Stornierung seitens der Fluggesellschaft

  • Ungelöst
  • 05 Okt 2020
  • #127169
  • 306
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Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer E-Mail vom 03.08.2020 haben Sie mitgeteilt, dass unsere Flugreise nicht stattfinden kann und das Sie keine Alternativflüge anbieten können.

In Ihrer Mail vom 27.08.2020 teilen Sie mit, daß Sie die Bearbeitung der von Ihnen stornierten Tickets an die Fluggesellschaft weiter gegeben haben.

In Ihrer Mail vom 18.09.2020 übersenden Sie, ohne vorher gefragt zu haben, einen Reisegutschein, den ich dankend abgelehnt und um Rücküberweisung des Gesamtbetrages ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren gebeten habe.

Am 22.09.2020 erhielt ich Ihre Mail mit der Ankündigung der Rückzahlung des Gesamtbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €55,-

Für diese Bearbeitungsgebühr besteht keine rechtliche Grundlage. Ich habe die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht herbeigeführt oder zu verantworten. Insofern werden mir die Gebühren unrechtmäßig erhoben. Gerne können Sie die Bearbeitungsgebühr bei der Fluggesellschaft geltend machen, aber nicht bei mir.

Ich fordere Sie daher auf, die Bearbeitungsgebühren über den Ihnen bekannten Zahlungsweg unverzüglich zurück zu erstatten.

In meiner Mail vom 23.09.2020 hatte ich Sie bereits aufgefordert die 55€ innerhalb von 7 Tagen zurück zu überweisen, konnte jedoch noch keinen Zahlungseingang feststellen.

Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, innerhalb von 7 Tagen, also bis zum 12.10.2020 die 55€ zu erstatten. Sollte bis dahin kein Geldeingang erfolgt sein, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

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30-10-2020 um 11:54 Uhr


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