Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Reise wurde am 19.03.2020 wegen Corona storniert. Der Reisepreis muss unverzüglich nach Absage der Reise, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden. Das ist bis heute noch nicht geschehen. Falls Sie das Geld nicht unverzüglich erstatten werde ich rechtliche Schritte einleiten. Zudem wurden uns Stornogebühren von 261,20€ berechnet. Nach meiner Ansicht dürfen Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Reisevermittler von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Die Abwicklung einer Stornierung ist deshalb eine Tätigkeit, zu der ein Veranstalter oder eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter als Hauptvertragspartner des Kunden ohnehin verpflichtet sind.
Mit freundlichen Grüßen
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07-05-2020 um 18:06 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an FTI weitergeleitet. Mehr erfahren.
07-05-2020 um 18:06 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an FTI weitergeleitet. Mehr erfahren.
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