Versteckte Preiserhöhung

  • Ungelöst
  • 16 Feb 2018
  • #2400
  • 1.511
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, vestößt meiner Meinung nach
Ihre E-mail vom 04.08.2015, in der Sie eine Preiserhöhung angekündigt haben,
gegen § 42 Abs. 3 EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens (Ihr Betreff:
"Startschuss für neues Kundenportal und komfortablen Preisinformationen" ) noch
im Text auf transparente und verständliche Weise die Preiserhöhung mitgeteilt.
Erst im dritten Abschnitt Ihres Schreibens sind Informationen über die neuen, höheren
Arbeitspreise enthalten. Daher war auch bei Erhalt Ihres Schreibens schon nach
erst 5-monatiger Belieferung für mich die Erkennung der Preiserhöhung nicht möglich
gewesen. Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der Extra Energie
aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u.a. das Landgericht
Düsseldorf ( AZ: 12 O 177/14 ) und das Amtsgericht Delmenhorst ( AZ: 44 C 4120/14 (I)
zugunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.
Erschwerend kommt jetzt auch noch das vom Landgericht Hamburg gegen die Firma
Fuxx-Die Sparenergie gefällte Urteil ( AZ: 312 O 514/16 ) hinzu, das einen eindeutigen
Wettbewerbsverstoß in diesem Anschreiben sieht und Ihr verbietet es weiter einzu-
setzen.
Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über beabsichtigte
Vertragsveränderungen und Preiserhöhungen informieren-so sieht es das Gesetz vor.
Ich könnte jetzt auch noch schreiben, das die Firma Fuxx-die Sparenergie Verbrauchs-
abrechnungen nur im ersten Jahr ordnungsgemäß verschickt, dann nicht mehr oder
nur auf mehrmalige Aufforderung. Dann werden Kundenguthaben zeitnah nach 10
Monaten gutgeschrieben. Im sonst totem Kundenportal wird ein Vertrag vermerkt,
der ein Preiserhöhung von fast 50% vorsieht. In dem Preiserhöhungsschreiben
vom 04.08.2015 waren es nur 23%, also ein Schnäppchen. Soll ich jetzt noch
Schreiben, daß ich die rechtliche Grundlage solcher Preiserhöhungsspielchen
anzweifle. Ach ich höre jetzt damit auf.
Der Stromanbieter Fuxx-Die Sparenergie ist in keinerlei Hinsicht weiterzuempfehlen.

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16-02-2018 um 13:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fuxx Sparenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-03-2018 um 08:18 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Fuxx -Die Sparenergie GmbH spart eigentlich nur am Kundenservice. Zeitnahes Auszahlen von
meinem Kundenguthaben erfolgte bei mir nach 10 Monaten. Angebliche verschickte versteckte
Preiserhöhungen kamen bei mir nie an !!! Die dreisteste versteckte Preiserhöhung für Strom und
Grundpreis fand im sonst völlig verwahrlostem Kundenportal statt.

mfg
******

2
Fuxx Sparenergie
Zufriedenheitsindex: 25.8/100

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