HEIMAUFSICHT vernachlässigt und erfüllt an sie gestellte Erfordernisse und Aufgaben nicht !
Im sehr komplexem Gesundheitswesen werden an die Fußbdenbeläge extrem hohe u. a. sicherheitstechnische Anforderungen gestellt! z. B. Anti-Rutsch!
Heimaufsicht: Seit schriftlicher Kenntnis vom 25. JAN 2020 herrscht Stillstand bei der Heimaufsicht!
Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Heimgesetzes (HeimG) u. a. Bei Bekanntwerden: Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (Möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)!
Vorgang:
Nicht -Rutschfestigkeit bemerkt Ende DEZ. 2019 Geringe Beachtung gewidmet.
Erst bei Beanspruchung und fast Unfall: „fallen auf den Fußboden“ auf die vorhandene Fußbodenbeläge des Laminat und Steinzeugfliesen wurde die „Nichtrutschfestigkeit“ festgestellt!
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den ausgeführten Schriftverkehr 20. - 21.- 22.- 01. JAN 2020 an die Pflegedienstleitung mit Weiterleitung an die Einrichtungsleitung vollinhaltlich Bezug genommen. Die Einrichtungsleitung in Verbindung mit der Geschäftsleitung lehnte einen einfachen Vorschlag: statt aufwendiger umfangreicher Instandsetzungsarbeiten z. Bs. Fußbodenbeläge „rutschfest auszubilden“ „zu erneuern“, ein Schuhzeug mit Antirutsch – Sohle zu Lasten des Heim zur Verfügung zustellen – ohne eine Begründung - ab! Pflegedienstleitung überbrachte (25. JAN 2020 ) persönlich die Antwort der Einrichtungs-Leitung!
Daraufhin wurde die Heimaufsicht mit email/post Schreiben vom 25.Jan 2020
und 11. Febr. 2020 umfangreich in Kenntnis gesetzt und informiert!
Es passierte ( fast 3 Monate ) seitens der Heimaufsicht bis heute n i c h t s !
Bemerkt:
Heimaufsicht ist die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin, ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) bzw. seiner landesrechtlichen Nachfolgeregelungen an den Betrieb eines Heimes erfüllt (z. B. Altenheim, Pflegeheim). Umgangssprachlich wird meist die die Heimaufsicht durchführende Behörde selbst auch als Heimaufsicht bezeichnet. (Quelle Wikipädia )
Heimaufsicht erfüllt ihre Aufgabe nicht!
Bereits die Heimaufsicht erinnert, wird die Heimaufsicht zur sofortiger ( Zeit genug hatte die Heimaufsicht! ) geeigneter Durchführung und Handlung zur Abstellung des bestehenden Mängel ( mögliche Unfallgefahren) aufgefordert!
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12-03-2020 um 12:49 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Heimaufsicht / Kreis Ostholstein weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
21-03-2020 um 08:53 Uhr
21. MÄRZ 2020: Ein Mitarbeiter aus dem Haus Kreis - OH, Holstenstr. 52, 23701 Eutin hat der "Heimaufsicht" eigeninitiativ den Schadensursachenbericht vom 25. JAN 2020 übermittelt.
Bleibt abzuwarten, welches passiert!
Antwort des Verbrauchers
27-03-2020 um 10:24 Uhr
Corona mag ja vieles blockieren?
Nur seit 25. Januar 2020 regt sich die "sogenannte" Heimaufsicht EUTIN n i c h t !
Zeit genug um zu reagieren war/ist vorhanden!
Beschwerde bei übergeordneter Stelle über die "sogenannte " Heimaufsicht gestellt!
Abwarten!
Antwort des Verbrauchers
05-04-2020 um 15:03 Uhr
Corona ist mächtig? Blockiert sogar die Behörden:
Berufsgenossenschaft & Ministerium für Soziales u. a.!
folge.
Warten.........! Warten...........! Warten......... !
Antwort des Verbrauchers
16-04-2020 um 08:42 Uhr
Nochmals: unverändert 16. APR 2020
Corona ist mächtig? Blockiert sogar die Behörden:
Berufsgenossenschaft & Ministerium für Soziales u. a.!
folge.
Warten.........! Warten...........! Warten......... !
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