Versenden von Anzündhütchen

  • Beantwortet
  • 15 Jan 2018
  • #2058
  • 1.042
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Hallo,
ich wollte gerne über Hermes Anzündhütchen versenden. Dazu gibt es folgenden Gesetzesauszug.
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die
Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen:
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für
Konformitätsnachweis nach § 5 Absatz 1 ausgenommen sind, von
Anzündpillen und Anzündlamellen,
Anzündhütchen mit einem Anzündsatz von nicht mehr als 0,2 Gramm.

Hermes sagt ganz klar verschicken wir nicht. Daraufhin erwähnte ich das ich diese Anzündhütchen von einem "Großen" Lieferanten über Hermes zugestellt bekomme. Diese Äußerung hatte dann zur Folge, das man mir sagte dieses ginge nur über den gewerblichenTeil von Hermes. Also nichts wie nachgeschaut was ich erreichen muß für den gewerblichen Anforderungen. 300 Pakete waren nicht das Problem.......
Doch auch hier wieder die Aussage, wir versenden diese Anzündhütchen nicht. Es nützte auch hier nichts anzumerken, das Hermes diese wohl verschickt und dieses auch bewußt macht, denn diese Lieferungen kommen immer mit einem "besonderen" Fahrer, nicht mit dem normalen Zusteller, und diese Pakete sind auch speziell gekennzeichnet.
Auch diverse Telefonate brachten nichts, auch die bitte um Rückruf wurde nicht nachgekommen. Die Nummer wurde zwar erfragt doch es meldete sich niemand.
Ich habe nun das Gefühl, das Hermes dieses gerne aussitzen möchte, da sich keiner bei mir meldet, aber das kann es doch nicht sein.

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15-01-2018 um 19:08 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Hermes weitergeleitet. Mehr erfahren.

17-01-2018 um 13:41 Uhr


Hallo,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Im PrivatPaketService bietet Hermes den Transport von Gefahrengut nicht an. Es ist richtig, dass einer unserer großen Auftraggeber solche Sendungen versendet. Diese Erlaubnis ist an vertragliche Bedingungen gebunden.

Gerne können Sie die Bedingungen für den PrivatPaketService in unseren AGB's nachlesen. Diese finden Sie hier: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb

Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

17-01-2018 um 16:58 Uhr


Hallo,
es ist ja nicht nur ein "großer" sondern ja auch noch ein Tochterunternehmen von OttO.

Aber auch als Geschäftskunde wird mir der Versand ja nicht eingeräumt, zumal es ja auch nicht unter Gefahrgut fällt,da es ja die Grenze einhält, was die Anzündmenge betrifft. Diese ist ja festgelegt auf unter, 0,2gramm laut §1b SrengG. Ein Anzündhütchen wiegt gerade einmal 0,2gramm wobei dieses dann auch noch zu 75% aus Metall besteht.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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Hermes
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