Beschwerde Grundversorgung

  • Behoben
  • 06 Mai 2020
  • #50422
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Guten Tag,

mit Befremden habe ich heute Ihr Schreiben vom 30.04.2020 zur Kenntnis genommen Hierin teilen Sie mir unverständlicherweise erst jetzt mit, dass ich angeblich bereits seit dem 01.03.2020 in die Grundversorgung „gerutscht“ bin. Der Grund dafür ist - so die E-Mail meines Versorgers (Bodensee-Energie, Friedrichshafen) vom 04.05.2020 - dass Sie als zuständiger Netzbetreiber die Netz-Anmeldung zum 06.02.2020 nunmehr rückwirkend storniert haben.

Dieses ist für mich völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar.
Die Bodensee-Energie seit März 2020 monatlich entsprechende Abschläge per Lastschrift eingezogen. Auch habe ich erst heute (am 06.05.2020) Ihren auf den 30.04.2020 datierten Brief erhalten. Somit konnte und musste ich gutgläubig davon ausgehen musste, dass alles seine Ordnung hat. Letztendlich können die nicht unerheblichen Mehrkosten für die "Grundversorgung"doch nicht zu meinen Lasten gehen!

Folgende Fragen stehen offen bzw. Probleme ergeben sich:
1. Da die Bodensee-Energie bereits seit 03,/2020 Abschläge erhalten hat, müsste es m. E. doch problemlos möglich sein, die widerrufene Netz-Abmeldung aufgrund der geschilderten Sachlage aufzuheben.
2. Gibt es eine Kündigungsfrist im Falle der Grundversorgung, und kann diese im Falle eines Anbieterwechsels über das Vergleichsportal bzw. den neuen Versorger erfolgen?
3. Wer ersetzt die von mir nicht zu vertretenen (nicht unerheblichen) Mehrkosten im Falle der Grundversorgung

Ich bitte Sie, die Angelegenheit zu prüfen und um unverzügliche Rückmeldung (E-Mail reicht).

Vielen Dank im Voraus.

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06-05-2020 um 18:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an innogy weitergeleitet. Mehr erfahren.

03-06-2020 um 12:33 Uhr


Vielen Dank für die Info vom 11.05.2020. Inzwischen habe ich einen neuen Versorgungsvertrag zum ab dem 08.06.20 abgeschlossen. Noch offen ist allerdings die Frage, wer mir letztendlich die Mehrkosten für die Grundversorgung erstattet. Entgegen Ihrer Auffassung hat da die Bodensee-Energie eine gegenteilige Meinung.
Sobald mir die entsprechende Endabrechnung des Grundversorgers vorliegt, bleibt somit noch zu klären, wer die von mir nicht zu vertretenden Mehrkosten zu erstatten hat.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-06-2020 um 10:12 Uhr


Problem behoben

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die Grundversorgung wurde inzwischen beendet. Offen ist immer noch, wer die (dadurch von mir unverschuldeten) Mehrkosten (Endabrechnung steht noch aus) erstattet (ursprünglich vorgesehener Versorger und Netzbetreiber vertreten da gegenseitige Auffassungen).

3
innogy
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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