Gutschein für Romantik WE in Potsdam Ende 2022 abgelaufen, laut Tel.keine Kulanz Verlängerung mögl.auch nicht wegen Corona.
Das ist sehr bedauerlich und in meinen Augen trotz AGB nicht haltbar, zumal es in anderen Ländern Gerichtsurteile diesbezüglich gibt.
Ich hoffe, wir können uns außergerichtlich auf eine Verlängerung Kulanz halber einigen.
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30-11-2022 um 12:27 Uhr
Hallo ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit nutzen konnten. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst, jedoch konnte der Gutschein zwischenzeitlich vor allem in den Sommermonaten uneingeschränkt eingelöst werden. Zusätzlich haben wir aus Kulanz allen Kunden mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein lange Kulanzfristen eingeräumt, um dies zu kompensieren. Diese Fristen sind bereits überschritten. Demnach ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls im §195BGB. Der Auszug, den Sie geschickt haben, gilt für alle Kunden in Österreich. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Antwort des Verbrauchers
30-11-2022 um 13:14 Uhr
Schade, dass man den österreichischen Kunden mehr Kulanz entgegen bringt! Ich finde es nur angebracht, dass eine Leistung erbracht wird für die bezahlt wurde! Ihr Unternehmen existiert ja noch und wäre daher durchaus in der Lage, diese Leistung zu erbringen. Keine kunden,freundliche Vorgehensweise und sicher nicht förderlich für den Ruf von jochen Schweizer
Antwort von Jochen Schweizer
30-11-2022 um 16:23 Uhr
Liebe ******, Es tut mir leid, wenn Sie von unserer Nachricht enttäuscht sind. Die Gültigkeit von allen Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß § 195 BGB am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes. Die Verjährung dient dem Zweck, einen Geschäftsvorgang endgültig abschließen zu können. Wir bitten abschließend um Verständnis. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
25-12-2022 um 10:17 Uhr
Problem behoben
3 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Der Service an sich hat ja nichts mit der Problematik bzw. dem Umgang mit Gutscheinen zu tun.
Für mich, ist es ein Unding, dass ein ReiseGutschein, der ja einmal bezahlt wurde nach 3 Jahren verfällt. Und das in Zeiten von Corona!
Dass man mir dann einen Nachlass auf den nächsten Gutschein gewähren will, ist für mich nicht wirklich kulant.
Ich denke, es wird sehr vielen Schweizerkunden so gehen und das Unternehmen hat so Erträge, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Das müsste gesetzlich verboten sein, wie z.B. bei unseren Nachbarn in Österreich!
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