Bestellung unsauber abgewickelt

  • 13 Feb 2017
  • #294
  • 1.541
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Per E Mail vom 13 02 2017 zugestellt.
******@unitybox.de

Hallo, und wertes Team!
Trotz unzähliger Telefonate sehe mich außerstande der Buchhaltung in Berlin den Sachverhalt zu erklären.
Am 10.12.2015 bestellte ich per Tel. ein Ersatzteil. (Heckleuchte hinten rechts). Nach erhalt der Ware wurde
diese auf Grund defekter Vorkommnisse umgehend reklamiert, und am 11.12.2015 gegen ein Retour einer korrekten Heckleuchte bestellt. Die Bestellung vom 11.12.2015 wurde umgehend bestellt geliefert , und bezahlt. Nun erhalte ich über kfzteile24 am 06.02.2017 eine Gutschrift über 36,99 EUR.
De weiteren eine Gutschrift über 5,95 EUR.

Ich kann den Sachverhalt nicht nachvollziehen , und bitte zunächst um Ihre Mithilfe.
Auf eine erfreuliche E Mail
Forum Ben. Name
Klaus Peter

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13-02-2017 um 14:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an KfzTeile24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-04-2017 um 10:58 Uhr


******@unitybox.de
Reklamation vom 27.04.2017
Eine Berichtigung.
Gebucht am 18.12.2015-Rechnungslegung vom 11.12.2015 . / . 14 Tage Ziel.

Hallo, und wertes Team!
Wie zunächst geschildert, bekomme ich nunmehr über die Kanzlei Reiner Haas u Kollegen aus Baden-Baden eine Forderung von nunmehr 124,42 €. Zahlbar und Termin der 04.05.2017.
Kontakt per Tel. vom 26.04.2017 mit der Kanzlei aufgenommen.. In Übereinstimmung wurde mir die Korrespondenz über das Internet und per Online zugesagt.
Zunächst habe ich den Gesamtbetrag aus dem Schreiben vom 24.07.2017 als nicht ausreichend
Begründet zurückgewiesen, Die Forderungsdarlegung aus vorliegendem Schreiben widersprochen.
Man wolle die Angelegenheit erneut prüfen, und der Termin sei zunächst aufgehoben.
Der Sachverhalt erneut geschildert !
Am 1812.2015 wurde ein Rechnungsbetrag von 42,94 von meinem Konto auf das Konto der Firma
kfzteile 24 überwiesen. und abgebucht, Rechnungslegung vom 11.12.2015 . Zahlungsziel 14.Tage.
Vorrausgegangen war eine Bestellung und Lieferung einer Heckleuchte für mein A- Modell-Mercedes Bens.
Unmittelbar nach Lieferung stellte ich fest, das die bestellte Heckleuchte nicht dem Standard meines
Mercedes Bens A-Modell entspricht. Ferner konnte nach Rücksprache mit der Dekra in Essen keine verbindliche Zusage der Heckleuchte gemacht werden. Die besagte Heckleuchte wurde zunächst auf Kosten der kfzteile 24 zurückgeschickt,
und als Eingang verbucht, und gegen eine korrekte Heckleuchte für mein Mercedes Bens A Modell
eingetauscht und geliefert.
Am 27.01.2017 bekomme ich über die Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH eine Rechnung
über 59,36 € Als Begründung einer Gutschrift und Verrechnung einer Warenlieferung der Firma kfzteile 24
Berlin..
Eine Gutschrift ist auf meinem Konto bis heute nicht verbucht und von einer Verrechnung fehlt mir
jegliche Vertragliche Zustimmung.

Ich bitte um Veröffentlichung.


Anlage vom 27.04.2017

Hinsichtlich der Namens Nennung
der Rechtsanwalt Kanzlei sowie der
Firma infoscore bitte ich um Prüfung
der rechtlichen
Grundlage der öffentlichen
Namensnennung

27-04-2017 um 11:03 Uhr


Gesendet vom 27.04.2017
Eine Änderung meiner Reklamation
Gebucht von meinem Konto 18.12.2015 ./. 14 Tage Ziel.
Rechnungslegung der 11.12.2015

Hallo, und wertes Team!
Wie zunächst geschildert, bekomme ich nunmehr über die Kanzlei Reiner Haas u Kollegen aus Baden-Baden eine Forderung von nunmehr 124,42 €. Zahlbar und Termin der 04.05.2017. Kontakt per Tel. vom 26.04.2017 mit der Kanzlei aufgenommen. In Übereinstimmung wurde mir die Korrespondenz über das Internet und per Online zugesagt.

Zunächst habe ich den Gesamtbetrag aus dem Schreiben vom 24.07.2017 als nicht ausreichend Begründet zurückgewiesen, Die Forderungsdarlegung aus vorliegendem Schreiben widersprochen. Man wolle die Angelegenheit erneut prüfen, und der Termin sei zunächst aufgehoben.Der Sachverhalt erneut geschildert ! Am 1812.2015 wurde ein Rechnungsbetrag von 42,94 von meinem Konto auf das Konto der Firma kfzteile 24 überwiesen. und abgebucht, Rechnungslegung vom (11.12.2015) . Zahlungsziel 14.Tage. Vorrausgegangen war eine Bestellung und Lieferung einer Heckleuchte für mein A- Modell-Mercedes Bens.

Unmittelbar nach Lieferung stellte ich fest, das die bestellte Heckleuchte nicht dem Standard meines Mercedes Bens A-Modell entspricht. Ferner konnte nach Rücksprache mit der Dekra in Essen keine verbindliche Zusage der Heckleuchte gemacht werden. Die besagte Heckleuchte wurde zunächst auf Kosten der kfzteile 24 zurückgeschickt,
und als Eingang verbucht, und gegen eine korrekte Heckleuchte für mein Mercedes Bens A Modell eingetauscht und geliefert.

Am 27.01.2017 bekomme ich über die Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH eine Rechnung über 59,36 € Als Begründung einer Gutschrift und Verrechnung einer Warenlieferung der Firma kfzteile 24 Berlin.

Eine Gutschrift ist auf meinem Konto bis heute nicht verbucht und von einer Verrechnung fehlt mir jegliche Vertragliche Zustimmung.

Ich bitte um Veröffentlichung.

Anlage vom 27.04.2017

Hinsichtlich der Namens Nennung der Rechtsanwalt Kanzlei sowie derFirma infoscore bitte ich um Prüfung der rechtlichen Grundlage der öffentlichen Namensnennung

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