Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe Ihnen am 23.02. eine Mail bezüglich meines Gaskochfeldes der Firma Klarstein geschrieben. Bis dato habe ich keine Antwort erhalten. Nach Rücksprache mit der SVGW habe ich folgende Infos erhalten und bitte Sie nun um Zustellung der geforderten Dokumente, um das Gerät in der Schweiz anschliessen zu können (siehe u.a . Mail).
Eigentlich würde ich Ihnen das Gerät gerne zurücksenden, leider habe ich jedoch die Verpackung nicht mehr. Die Situation ist insofern sehr unerfreulich, da ich das Gerät über Ihre schweizer Internetseite bestellt habe und eigentlich davon ausgegangen bin dass sie mir etwas in die Schweiz liefern, das auch hier zugelassen ist.
Danke für eine baldige Rückmeldung mit Infos, wie wir nun weiter verfahren.
Freundliche Grüsse
Dr. ******
Sehr geehrter Herr ******
Wie telefonisch besprochen haben wir von Klarstein keine Gas-Kochfelder zertifiziert. Entsprechend ist das Gaskochfeld Goldflame 3 auch nicht zertifiziert.
Gibt es keine gültige SVGW-Zertifizierung und ist der zuständige Gas-Versorger damit einverstanden, können wir alternativ für den Versorger auch die Dokumente für die Inverkehrbringung nach Gasgeräteverordnung GaGV SR 930.116 kontrollieren (Kosten: ca. 400.- CHF, werden an Kunden verrechnet).
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifikat gemäss Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426)
Anleitung in Deutsch
Dokumentation über das ausgewählte Überwachungssystem gemäss Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426, Anhang III
Risikoanalyse gemäss Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426, Ziffer 1.2
Konformitätserklärung des Herstellers
Aktuelles Typenschildmuster
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
12-03-2023 um 07:14 Uhr
Problem ungelöst
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