Rückerstattung für Kreuzfahrt- meine Anzahlung ging an Sie und nicht an Reisedienst Gerhart Kaiser!

  • Beantwortet
  • 15 Dez 2020
  • #164858
  • 526
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Leider habe ich immer noch keine Rückerstattung meiner Anzahlung vom Jänner 2020 über € 770,17,- erhalten. Das Ganze ist doch ein Kasperle-Theater: Meine Anzahlung ist an Sie gegangen.
Daher wende ich mich um die Rückerstattung auch an Sie.

Um den, wie von Ihnen empfohlen, Reisedienst Gerhart Kaiser zu kontaktieren fehlen mir noch immer die wichtigen Informationen, die Sie mir bitte zukommen lassen:

- Die Bankdaten vom Ihnen genannten Reiseveranstalter Reisedienst Gerhart Kaiser
- Auf welches Konto wurden von Ihnen meine €770,17,- weitergeleitet?
- Wann wurde meine Anzahlung an Sie von Ihnen weitergeleitet (Bankdatum / Transaktionsdatum)
- Mit welchem Betreff bzw. welcher Referenzierung wurde dies weitergeleitet? Gibt es eine Kundennummer oder eine üblicherweise unter Zahlungsreferenz angegebene Nummer?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein mir diese Daten zukommen zu lassen wird dies halt ein Gericht tun. Ist nicht der einfachere Weg mir meine Anzahlung einfach zurück zu erstatten?

Vielen Dank!
Mag. Franz ******

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15-12-2020 um 18:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Kreuzfahrt Safari weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-12-2020 um 08:59 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,
leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:

Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und raten Ihnen sich hier anwaltlichen Rat einzuholen.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

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