Stornierter Flug ohne uns zu informieren.

  • 28 Sep 2020
  • #124399
  • 306
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 24.08.2020 haben wir Flugtickets von Basel über Istanbul nach Rostov Don gekauft. Der Flug sollte am 08.09.2020 um 18:25 Uhr stattfinden. Fünf Tage später bekommen wir von der Turkish Airlines eine E-Mail, dass unser Rückflug am 16.09.2020 um 33 Stunden verspätet ist. Danach habe ich sofort mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Als ich mit Ihrem Kollegen telefoniert habe, haben Sie mir versichert, dass es möglich ist nur den Rückflug zu stornieren und den Hinflug beizubehalten. Daraufhin haben wir bei Ihnen einen neuen Rückflug gebucht. Dieser ging von Rostov Don über Istanbul nach Zürich.

Zum Verständnis:
Wir haben mit ihnen klar und deutlich besprochen, dass der Hinflug bleibt und keineswegs storniert wird, und der Rückflug storniert wird und wir dafür einen neuen Rückflug buchen würden. Dies wurde ihrerseits bestätigt.

Für den Hin und Rückflug haben wir einen Betrag von 1203,88 CHF bezahlt. Hierbei sollte der Rückflug storniert werden. Der neu gebuchte Rückflug wurde für 587,64 € ( 635,44 CHF) gekauft.

Zum Zeitpunkt des Abfluges wurde uns am Flughafen mitgeteilt dass sie uns auch den Hinflug storniert haben ohne uns in Kenntnis zu setzen, somit standen wir ohne Hinflug am Abreisetag dar und uns blieb als einzige Option, kurzfristig Hinflüge direkt am Flughafen zu buchen, hierbei beliefen sich die Kosten des Hinflugs auf 1228,80 CHF.

Wir zahlten also statt den anfänglichen 1203,88 CHF am Ende insgesamt 3067,85 CHF für einen Hinflug und Rückflug. Ist das angemessen?

Wir sehen es nicht ein, die gesamten Kosten des Hinflugs zu bezahlen.
Es ist erstmal Ihr Fehler gewesen, den Hinflug zu stornieren und dann haben Sie uns noch nichtmal darüber informiert, dass Sie den Hinflug stornieren.

Wir fordern umgehend die Erstattung des ersten Hinflugs und Rückflugs, der komplett storniert wurde ( 1203,88 CHF). Darüberhinaus fordern wir eine Teilerstattung des neuen Hinfluges ( 1228,80 CHF) wegen Ihrer Fehlinformationen in Höhe von 635,44CHF, damit wir mit den Kosten des neuen Rückfluges wieder auf die Ursprüngliche Summe von 1203,88 CHF zurück kommen.

Ich bitte um eine schnellstmögliche Klärung in diesem Fall und eine Übernahme meiner Unkosten, andernfalls werde ich diesen Fall meinem Anwalt übergeben müssen.


Mit freundlichem Gruß

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28-09-2020 um 23:45 Uhr

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