Beschwerde zu Kundenservice Connect, Unrechtmäßige Forderung und Nötigung

  • 20 Sep 2019
  • #12939
  • 1.822
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgendes Schreiben/Email an Ihren LIDL Connect Kundenservice.
Vorwurf: Illegale und unrechtmäßige Mahnforderungen für bereits gezahlten Betrag, Nötigung, Androhung persönlicher Schädigung durch SCHUFA-Eintrag, Inkasobüro.

Hier das Antwortschreiben an die betreffende Kollegin des Kundenservice. Es ist unmöglich, Ihr die Unterscheidung der Forderung vom 12.07.2019 und der Rücklastschrift der erneuten, aber nicht rechtmäßigen Forderung vom 20.07.2019 zu erklären. Die bezahlte und abgebuchte Forderun vom 12.07.2019 wird nunmehr penetrant angemahnt, als Letzte Mahnung am 06.09.2019, mit entsprechender Androhung von Konsequenzen. Keines meiner Schreiben wurde inhaltlich zur Kenntnis genommen oder gemäß Sachstand geprüft. Ob es sich um ein intellektuelles Problem handelt, weiß ich nicht. Ich halte das für einen vorsätzlichen Betrugsversuch, Nötigung und angedrohter Schädigung. Ich werde der Staatsanwaltschaft bei nicht sofortiger Unterlassung unverzüglich Mitteilung machen und Anzeige erstatten.

Hier die erneute Antwortmail. Ich bin bereit, LIDL alle erforderlchen Unterlagen, i.e. Schriftwechsel etc. vorzulegen und fordere LIDL auf, jedwede Forderung oder Anmahnung des bereits bezahlten Betrages vom 12.07.2019 zu unterlassen. Bitte wenden Sie sich an IHR Personal bzw. Ihr Personalproblem!
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Sehr geehrte Frau Freytag,

es ist RICHTIG, dass die Aufladung entsprechend des Auladebetrages vom 11.07.2019 korrekt durchgeführt wurde. Der Betrag wurde am 12.07.2019 vertragsgemäß von meinem Konto abgebucht. Eine Rücklastschrift für diesen Betrag
IST NICHT ERFOLGT!
Ich bitte höflichst, dies endlich zur Kenntnis zu nehmen.

Lidl Vodafone haben aber am 20.07.2019 einen weiteren Betrega in Höhe von € 15 abgebucht, widerrechtlich wegen Widerspruchs und Widerruf der Einzugsermächtigung. Für DIESEN BETRAG wurde RÜCKLASTSCHRIFT veranlasst, nicht aber für den von IHNEN ANGEMAHNTEN und bereits bezahlten Betrag vom 12.07.2019.

Ich habe Ihnen dies unter anderem im Widerspruch vom 22.08.2019 schriftlich ausführlichst erklärt, desweiteren in der Email vom 03.09.2019 und der gestrigen BESCHWERDE an LIDL Connect Kundenbetreuung.

Ich hatte Sie gebeten, diese BESCHWERDE Ihrer vorgesetzten Stelle zur Bearbeitung und Erledigung weiterzuleiten.

Ich wiederhole: Der von Ihnen angemahnte Betrag vom 11.07.2019 wurde am 12.07.2019 abgebucht und für diesen Betrag wurde auch KEINE Rücklastschrift beauftragt!

Aus diesem Grunde haben Ihre Mahnforderungen keine und nicht die geringste Rechtsgrundlage.

DER VON IHNEN ZU UNRECHT ANGEMAHNTE BETRAG IST BEZAHLT!!

Ich stelle aber fest, dass Sie diesen bereits bezahlten Betrag hartnäckigst und unrechtmäßig anzumahnen und einzutreiben versuchen, obwohl es hierfür keinerlei Rechtsgrundlage gibt, da der Betrag bezahlt ist, und Sie sich trotz meiner ausführlichsten Darstellungen davon weder beirren noch abhalten lassen. Ich gehe davon aus, dass dies mittlerweile als eine von Ihnen praktizierte Methode zu betrachten ist, auch unrechtmäßige, bereits bezahlte Forderungen anzumahnen und einzutreiben versuchen.

Ich darf Sie nochmals bitten, den Vorgang Ihrer vorgesetzten Dienstelle vorzulegen, um Ihnen die Inhalte des Sachverhaltes und meiner Darlegungen zu erklären.

Selbstverständlich werde ich jedweder weiteren Forderung Ihrerseits, einschließlich unrechtmäßigem Eintreibungsversuch samt Nötigung und Schädigung bei SCHUFA mit allen Mitteln rechtlich entgegentreten und der für Schwedt bzw. dem Sitz Ihres erwähnten Inkasobüros zuständigen Staatsanwaltschaft Mitteilung machen und entsprechend Anzeige erstatten.

Mein Guthaben auf LIDL Connect Konto beträgt laut LIDL Connect Kundenkonto Nr. 1520009829 am heutigen Freitag, 20.09.2019, 10:22 Uhr, exakt und unverändert € 23,02.

Eine ausstehende Forderung Ihrerseits GIBT ES NICHT UND KANN ES NICHT GEBEN:

Bitte leiten Sie den gesamten Schriftwechsel endlich an Ihre vorgesetzte Stelle und unterlassen Sie jedwede Behauptung, der am 12.07.2019 von Ihnen, Vodafone, abgebuchte Betrag in Höhe von € 15,- stehe als unbeglichene Forderung aus. Das LIDL Connect Kundenkonto weist seit 20.07.2019 ein Guthaben von € 23,02 aus!

Warum, bitte, weigern Sie sicht dieserart beharrlich, diesen Tatbetand als Fakt zur Kenntnis zu nehmen.
Beweis: Jpg Guthabenstand Lidl Connect Konto

Und hier noch das Jpg betr. Guthaben.

Die Beschwerde geht an LIDL, CC.

Mit freundlichen Grüßen
A. ******

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20-09-2019 um 14:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an LIDL weitergeleitet. Mehr erfahren.

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