-----Original-Nachricht-----
Betreff: Lieferung einer gekauften Matratze
Datum: 2021-03-07T20:42:30+0100
Von: "******@t-online.de" <******@t-online.de>
An: "A814@matratzen-concord.de" <A814@matratzen-concord.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26.1.2021 habe ich Ihnen folgende E-Mail geschickt, siehe Text unten.
" Bis heute habe ich noch keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Es ist mir schon bewußt, dass auch Sie sich im Lockdown befinden, aber Ihr Büro wird doch hoffentlich zeitweise besetzt sein und mir bald eine Antwort senden können."
"Ich habe am 25.11.2020 in Ihrer Filiale A814 eine Matratze gekauft mit dem Kundenbeleg A814048983. Als Zustelltermin wurde mir ungefähr Mitte Januar 2021 genannt und ich habe bis heute noch keinen Anruf Ihrerseits erhalten für eine konkrete Terminvereinbarung. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wie der aktuelle Stand ist und ob Sie auch "liefertechnisch" aktuell vom Lockdown betroffen sind.
Über eine baldige Benachrichtigung bedanke ich mich sehr und verbleibe mit freundlichen Grüßen
****** ******
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11-04-2021 um 13:35 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?nach monatelangem Schweigen hat mich Matratzen Concord am Tag meiner Beschwerde kontaktiert und die Matratze wurde inzwischen geliefert
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