Vorwurf zum vorsätzlichen Zusagen von falschen Lieferterminen

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  • 20 Dez 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.09.2021 würde über die Firma Höffner eine Küche im oberen Preissegment erworben.
Bezugnehmend auf mein Schreiben vom 16.12.2021 werfe ich Ihnen vor, dass Sie absichtlich beim Eingang der Bestellung im September 2021 für die aufgeführten Geräte:
- NEFF Einbaubackofen B48FT68G0
- NEFF Einbau-Kaffeevollautomat C17KS61G0
- NEFF Spüler N70 S857ZMX09E
den Liefertermin in der KW 49 zugesagt haben, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt schon genau wussten, dass mittels des momentanen Chip Mangels und der Corona Pandemie der Liefertermin nicht fristgerecht eingehalten werden kann. Hätte Sie an dieser Stelle kundenorientiert gehandelt und über das Möbelhaus den Kunden informiert, dass es zu einer Verzögerung hätte kommen können, hätte ich als Kunde die Möglichkeit gehabt, mich rechtzeitig nach Alternativen umzuschauen. Nun gehen wir stark davon aus, dass hier wieder die Profitgier zum Vorschein kam. Dass Sie das Möbelhaus 4 Tage vor Lieferung der Küche (zum Kunden) darüber informiert haben, dass alle 3 Geräte nicht lieferbar sind, ist absolut inakzeptabel!
Wenn man ein bisschen nach Lieferproblemen forscht und nach „NEFF“ sucht, findet man auch Einträge von anderen Kunden, die seit 6 Monaten auf einen Backofen von NEFF warten. Was für mich zur Schlussfolgerung geführt hat, dass man absichtlich Ihrerseits in Bezug auf den Liefertermin und die Verfügbarkeit gelogen hat.
Mit kundenorientiertem Handeln und ehrlichem Aussagen hat das wenig zu tun.
Aufgrund dieses Vorfalls werde ich jeden davon abraten auf NEFF Geräte zu setzen und werde bei meiner zweiten Küche Bestellung auf einen anderen Hersteller setzen, der mit offenen Karten dem Kunden gegenüber spielt.
Mir ist die momentane Lage bekannt und auch der Mangel an Chips und Halbleitern, das betrifft aktuell alle Bereiche, auch eine Lieferverzögerung ist für mich akzeptabel, aber nur wenn man wahrheitsgemäße Zusagen trifft.

Meine Forderung ist, wie auch schon im letzten Schreiben, eine sofortige Aufarbeitung des Sachverhalts und Lieferung der oben aufgeführten Geräte!


Mit freundlichen Grüßen

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