WIDERRECHTLICHE STROMSPERRE

  • Ungelöst
  • 09 Jun 2019
  • #9601
  • 745
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Am 29.04.2019 wurde mir widerrechtlich der Strom abgestellt.

Dies, obwohl EnBW nicht sämtliche gesetzlichen Votschriften eingehalten hat.
So muss zum einen der Anbieter erneut drei (3) volle Werktage erneut über die bevorstehende Stromsperre informieren und in Kenntmis setzen.

Diese gesetzliche Vorschrift hat EnBW missachtet und somit auch nicht sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten.

Deshalb habe ich das ganze an verschiedene Medien, den Verbraucherschutz und andere Institutionen weiter geleitet.

daraufhin behauptete EnBW einfach, dass ich mich selbst als Medienvertreter, Verbraucherschutz etc. ausgegeben hätte obwohl ich den ganzen Sachverhalt lediglich an verschiedene Institutionen weitergeleitet hatte.

Zu meiner eigenen Sicherheit habe ich sämtliche Telefonate mit EnBW und Netze.BW aufgezeichnet.

In den Telefongesprächen macht EnBW und Netze.BW keinenHehl daraus, dass es denen völlig egal sei, ob die gesetzlichen Vorschriften alle eingehalten wurden und nicht.

Sodann wird mit reiner Willkürgehandelt.

Durch die widerrechtliche Stromsperre entstand mir ein Schaden von € 80, die ich an Lebensmittel entsorgen musste.

Ferner fordere ich auf Grund eines tiefen Einschnitts in den Lebensbereich/Lebensqualität, welche eine Stromsperre mit sich bringt, für jeden einzelnen tag der Stromsperre einen angemessenen Schadenersatz und sofortige Wiederinbetriebnahme der Strombelieferung.

Auf Grund des kompletten Sachverhalts sind zudem sämtliche Mahn-und Inkassokosten wieder auszubuchen.

Nachdem EnBW einfach behauptete, dass ich mich mit anderen Identitäten an EnBW und Netze.BW gewandt hätte, obwohl ich dies nur an entsprechende Institutionen weiter gegeben habe, sandte ich nachfolgende Stellungnahme an EnBW, welche ich hier zusammen gefasst an diesen Sachverhalt anhänge:

Mit freundlichen Grüßen

W. ******

Diese Klarstellung sandte ich wie bereits erwähnt dann an EnBW:

Ihre Unterstellungen in Ihrer nachfolgend angehängten email sind an Dreistigkeit und Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten.

Ich täusche keine falschen Identitäten vor, sondern habe mich mit der gesamten Angelegenheit tatsächlich an verschiedene Medien, den Verbraucherschutz und andere Institutionen gewandt.

Im Gegensatz zu Ihrwn dreisten und unverschämten Unterstellungen kann ich dies auch nachweisen.

Im Gegensatz zu Ihnen kann ich dies zu 100% nachweisen.

Sollten Sie daher an irgendwelche Institutionen mit Ihren falschen Behauptungen herantreten, so werde ich Sie persönlich -Herr Nils ******- mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes auf Unterlassung und Schadenersatz verklagen.

Laut Rechtsauskunft ist die durchgeführte Stromsperre widerrechtlich, da Sie nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben, u.a. hätten Sie mich drei volle Werktage vor der Sperre nochmals informieren müssen.

Dies ist eine gesetzlichen Vorschrift.

Zu meiner Sicherheit hatte ich sämtliche, also alle Telefongespräche mit enbw und Netze bw aufgezeichnet.

Außerdem habe ich die beiden Mitaebeiter, die die Stromsperre durchgeführt haben, heimlich gefilmt, also ein Video angefertigt.

Auch habe ich ein hoch BRISANTES Telefongespräch mit Frau Sakalidis vom Rechnungsmanagement aufgezeichnet.

Den exakten Inhalt dieses Telefonats habe ich Enbw und Netze bw bereits ausführlich geschildert.

Was meinen Sie -Herr Nils ******-, was los sein wird, wenn dieses Telefonat unzensiert und in voller Länge an die Öffentlichkeit geht???

Sollte nicht im Laufe des heutigen Freitages (07.06.) die Stromsperre wieder aufgehoben sein sowie der bis dato entstandene Schsden beglichen werden und ferner ein Schadenersatz geleistet werden, so werde ich sämtliche, also alle aufgezeichneten Telefongespräche mit enbw und Netze bw sowie das Video von der Durchführung der Stromsperre vom 29.04. öffentlich publik machen.

Besonders das brisante Telefongespräch mit dem Rechnungsmanagement wird für immense Empörung und Aufruhr in der Öffentlichkeit sorgen.

Das garantiere ich Ihnen.

Also, im Laufe des heutigen Freitags (07.06.) muss die Stromsperre wieder aufgehoben sein.

Insoweit verweise ich auch auf mein Schreiben (Einschreiben mit Rückschein), welches von Enbw und Netze bw. durch Unterschrift den Erhalt bestätigt wurde.

Sollte die Stromsperre nicht heute wieder aufgehoben sein, so gilt dies als Ihr persönliches Einverständnis-Herr Nils ******,, dass sämtliche Telefongespräche und das Video vor allem auch das brisante Telefonat unzensiert veröffentlicht werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

W. ******

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09-06-2019 um 15:38 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Netze BW weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-08-2019 um 14:59 Uhr


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