Hausverbot wegen nichttragen einer MNB, trotz Bescheiningung

  • Ungelöst
  • 22 Jul 2020
  • #90845
  • 754
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ORT: New Yorker Filiale Heidelberg Kaufland
Zeitpunkt: 21.07.2020
Uhrzeit: ca. 11Uhr
Zeugen: 2 Personen
( eine Person neben mir im Laden, eine Person am Eingang )

Gestern, als ich mit einer weiteren Person, welche eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trug, die o.g. Filiale betrat, wurde ich von einer Ihrer Verkäuferinnen in einem scharfen Ton darauf hingewiesen, dass der Zutritt nur mit dem Tragen einer MNB erfolgen dürfe. Daraufhin fragte ich diese Verkäuferin, ob sie grundsätzlich Menschen, die den Laden betreten "Böswilligkeit" unterstelle, sobald der Kunde keine MNB trug?! Desweiteren fragte ich, die von Ihnen beschäftigte Verkäuferin, ob sie auch in der Lage wäre, Kunden, welche das Geschäft ohne MNB betreten, nicht freundlich danach fragen könne, ob es dafür einen Grund gäbe. Diese war jedoch in keinster Weise einsichtig und auf meine Aussage hin, ich hätte eine Bescheinigung, mich laut aufforderte diese vorzulegen. Da sie in diesem Ton mit mir sprach, war ich absolut nicht bereit, meine Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen, zumal ich Ihr gesetzlich aus Datenschutzgründen meine Diagnose nicht mitteilen muß! Daraufhin stürmte, die von Ihnen beschäftigte wutentbrannt auf mich und meine Begleitperson zu und nötigte uns den Laden zu verlassen und erteilte uns gleichzeitig "Hausverbot"! Ist das die Moral & Kundenfreundlichkeit die New Yorker repräsentieren will? Dann bin ich im Onlineshop anderer Geschäfte besser aufgehoben!

Informieren Sie mal besser Ihre Mitarbeiter über geltendes Recht in Baden-Württemberg ( Corona Verordnung Baden-Württemberg, Fassung v. 01.07.2020 Paragraph 3 Absatz (2) Nr. 2)

Ich war zu keinem Zeitpunkt Ihrer Mitarbeiterin verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen! Eine einfache Bescheinigung, in der ich die Unzumutbarkeit durch das Tragen einer MNB erkläre, reicht laut o.g. Gesetz völlig aus!

Das was Ihre Mitarbeiterin an dem o.g. Datum getan hat war NÖTIGUNG! Desweiteren wurde ich aufgrund des nichttragens einer MNB, trotz Bescheinigung, des Ladens verwiesen und ein "Hausverbot" erteilt, dies nennt man DISKRIMINIERUNG!
Die Anwälte von Querdenken 711 befassen sich sehr gerne mit diesem Fall!
Sollte ich also nicht innerhalb einer Woche von Ihnen hören, so leite ich dies meinen Anwälten weiter!

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22-07-2020 um 18:20 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an New Yorker weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-07-2020 um 10:22 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns sehr leid, dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Bitte seien Sie versichert, dass ein Verhalten, wie Sie es schildern, natürlich nicht im Sinne unseres Unternehmens ist, denn zufriedene Kunden sind der Schwerpunkt unseres Handelns.
Wir haben Ihre Beschwerde daher zur Klärung an die zuständige Bereichs- und Verkaufsleitung weitergeleitet, die mit der betreffenden Mitarbeiterin vor Ort ein klärendes Gespräch geführt haben, um solche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden.
Selbstverständlich sind wir bemüht, nicht zuletzt auch durch die gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, zur Gesunderhaltung unserer Kunden und natürlich auch unserer Mitarbeiter, allen den bestmöglichen Schutz in unseren Filialen zu gewähren.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis, da uns dies hilft unseren Service immer weiter zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr NEW YORKER Team
NEW YORKER
Kundenservice
Hansestraße 48
38112 Braunschweig
Germany

Fax +49 (0) 531 2135-271
E-Mail service@newyorker.de
Internet http://www.newyorker.de
NEW YORKER Marketing & Media International GmbH
Amtsgericht Braunschweig, HR B 205968
Geschäftsführung: Friedrich Knapp, Dr. Florian Kall

26-07-2020 um 21:04 Uhr


Das ist für mich nicht ausreichend! Eine Entschuldigung der Mitarbeiterin steht noch aus! Sollte ich innerhalb einer Woche nichts mehr hören, gebe ich dies nun doch an meinen Anwalt weiter!

30-07-2020 um 12:21 Uhr


Immer dieselbe Standartantwort???? Super, das spricht ja absolut nicht für Ihr Unternehmen... diese Antworten sollten meine über 65.000 Follower interessieren... das wird jetzt viral gemacht! Da schützen auch keine Masken

30-07-2020 um 14:12 Uhr


Sehr geehrte Frau ******,

Bitte seien Sie versichert, dass wir Ihre Beschwerde sehr ernst genommen haben, denn zufriedene Kunden sind der Schwerpunkt unseres Handelns.
Wir hatten Ihre Beschwerde -wie bereits geschrieben- an die zuständige Bereichs- und Verkaufsleitung weitergeleitet und die Rückinformation bekommen, dass der von Ihnen gemeldete Vorfall im Team besprochen wurde.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr NEW YORKER Team
NEW YORKER
Kundenservice
Hansestraße 48
38112 Braunschweig
Germany

Fax +49 (0) 531 2135-271
E-Mail service@newyorker.de
Internet http://www.newyorker.de
NEW YORKER Marketing & Media International GmbH
Amtsgericht Braunschweig, HR B 205968
Geschäftsführung: Friedrich Knapp, Dr. Florian Kall

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-08-2020 um 00:03 Uhr


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