Aufhebung Abtretung wird nicht bearbeitet seit 25 Werktagen

  • 18 Jan 2024
  • #577515
  • 108
Anzeige

Ich habe am 11.12.2023 die Überweisung an den Gläubiger und somit die Aufhebung der Abtretung auf meinem Konto in Auftrag gegeben, wie die Mitarbeiterin der Norisbank Pfändungsabteilung mir mitgeteilt hat, dies zu tun.
Leider habe ich erst nach 10 Werktagen, nach mehrmaligen Telefonaten, erfahren, dass doch der Gläubiger der Bank mitteilen muss, dass die Abtretung aufgehoben werden kann. Das hat der Gläubiger auch via Fax getan, um den Vorgang zu beschleunigen. Passiert ist dann wieder: nichts. 7 Werktage später, wieder nach mehreren Telefonaten, teilte man mir mit, dass das Schreiben im Original vorliegen muss. Auch das hat der Gläubiger jetzt getan und das Schreiben liegt der Bank seit dem 16.01.2024 vor. Heute, am 18.01.2024, habe ich wieder mit meiner Bank gesprochen und noch immer wurde die Abtretung nicht aufgehoben. Lt. Mitarbeiterin der Pfändungsabteilung wurde der Vorgang auf Wiedervorlage gesetzt. Ich bin alleinerziehend und komme seit einem Monat nicht an Geld. Obwohl das Konto ein Guthaben ausweist. Mittlerweile drohen auch die ersten Lastschriften zu platzen, was für mich wieder mit Mehrkosten verbunden ist. Laut BaFin müssen Vorgänge innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet werden. Das sind in der Regel vier Werktage. Mein Vorgang liegt jetzt schon seit 25 Werktagen und nichts passiert. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass ich zu keinem Zeitpunkt kontaktiert wurde, um mir mitzuteilen, dass Unterlagen fehlen oder Ähnliches.

Teilen

18-01-2024 um 16:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Norisbank weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-01-2024 um 11:52 Uhr


Bis heute leider nichts passiert. Noch immer ist der Vorgang in Bearbeitung.

2
Norisbank
Zufriedenheitsindex: 31.3/100

Problem mit Norisbank?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.